Prozess:Gericht mildert Kaffeefahrt-Urteil ab

Lesezeit: 2 min

Drei Männer hatten einem Ehepaar aus Geretsried "Mineralsteinmatten" als Heilmittel aufgeschwatzt. Die Haft wird jetzt zur Bewährung ausgesetzt

Drei Männer aus Norddeutschland, die im Rahmen einer Kaffeefahrt nach Kochel einem Ehepaar aus Geretsried eine sogenannte Mineralsteinmatte aufgeschwatzt hatten, sind jetzt vor dem Landgericht München I verurteilt worden.

Die Angeklagten im Alter zwischen 32 und 56 Jahren hatten im Februar 2014 eine Kaffeefahrt nach Kochel organisiert. In einem Gasthaus luden die Männer ihre Gäste, bei denen es sich um Senioren handelte, zunächst zu einem Frühstück ein. Danach überreichten sie ihnen Kochtöpfe und Salben. Angeblich handelte es sich dabei um Geschenke. Doch das war nicht der Fall. Behalten nämlich durften die Senioren diese Dinge nur, wenn sie bei den Angeklagten Mineralsteinmatten kauften. Der Preis pro Stück: 2000 Euro.

Die Matten sollten laut dem Versprechen, das die Männer ihren potenziellen Kunden gaben, heilende Wirkung haben, sobald man sich darauflegt. Migräne, Kopf- und Wirbelsäulenschmerzen würden sich lösen. Zudem würde die Wirkung der Minerale in den Matten zum "seelischen Wohlbefinden" beitragen.

Ein älteres Ehepaar aus Geretsried fiel auf die falschen Versprechungen herein und kaufte eine der sündhaft teuren Matten. Zuhause angekommen, mussten sie aber feststellen, dass sie Betrügern auf den Leim gegangen waren.

In erster Instanz hatte das Amtsgericht München die drei Angeklagten im Oktober vergangenen Jahres wegen strafbarer Werbung, eines Verstoßes gegen das Heilmittelwerbegesetz und darüber hinaus auch wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs zu Haftstrafen zwischen einem Jahr und zwei Monaten sowie einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Strafen wurden nicht zur Bewährung ausgesetzt. Gegen diese Entscheidung hatten die drei Männer jedoch jetzt Berufung vor dem Landgericht München I eingelegt und hatten damit, was die Bewährung angeht, Erfolg. Das Gericht unter Vorsitz von Richter Thomas Hense setzte alle Strafen zur Bewährung aus. "Sie haben noch einmal Glück gehabt", sagte der Vorsitzende bei der Urteilsverkündung zu den drei Angeklagten. Die Kammer sah die Vorwürfe zwar ebenso bestätigt wie bereits das Amtsgericht in erster Instanz. Nicht so jedoch den Vorwurf des bandenmäßigen Betrugs, was besonders schwer gewogen hätte. Stattdessen ging das Gericht lediglich von gewerbsmäßigem Betrug in Mittäterschaft aus. Der aus Bremen stammende Ralf G. erhielt ein Jahr und zwei Monate. Und das, obwohl der 56-Jährige bereits elffach vorbestraft ist und in "unstabilen Verhältnissen" lebe. Allerdings hatte Ralf G. wie die beiden Mitangeklagten ein Geständnis abgelegt. Außerdem leiste der 56-Jährige den Großteil der insgesamt 3800 Euro Schadenswiedergutmachung an das Ehepaar aus Geretsried.

Benjamin T. aus Quakenbrück wurde zu einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Auch er ist erheblich vorbestraft, jedoch verbüßte er bis vor kurzem in anderer Sache eine Gefängnisstrafe. Seither geht er einer geregelten Arbeit nach. Gegen den ebenfalls in Bremen lebenden Hermann L. verhängte das Gericht eine einjährige Bewährungsstrafe.

© SZ vom 17.12.2016 / sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: