Neue Regelung:Schilderwald ade

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In Penzberg dürfen Wahlplakate nur an zehn Stellen hängen

Schilder, nichts als Schilder. Große und kleine drängen sich an den Straßenrändern, an Laternenmasten und Plakatwänden. Vor Wahlen werden manche Kommunen regelrecht zugekleistert. Weil das in Penzberg nicht anders ist, hat sich die Verwaltung Gedanken darüber gemacht, wie dem Schilderwald Einhalt geboten werden kann. Hauptamtsleiter Peter Holzmann stellte vor Kurzem dem Stadtrat die Lösung vor: Vor den Wahlen darf jede Partei oder Gruppierung künftig nur noch an zehn Stellen im Stadtgebiet Schilder aufstellen. Bislang war dies an doppelt so vielen Orten möglich. Diese Beschränkung gilt allerdings nur für den öffentlichen Grund und Boden. Was auf privaten Flächen aufgestellt wird, entzieht sich dem Ordnungswillen der Stadt.

Ursprünglich hatte Holzmann dem Stadtrat vorgeschlagen, dass die Wahlplakate nur noch auf einigen riesigen Tafeln präsentiert werden dürften. Diese Tafeln sollten auf 16 bis 20 Standorte in Penzberg verteilt werden. Nicht mehr erlaubt werden sollten die großen Plakate, die vor allem CDU/CSU und SPD vor Landtags- und Bundestagswahlen aufstellen.

Holzmanns Vorschläge gefielen dem Stadtrat nicht. Diese riesigen Tafeln, die alle Bewerber mit ihren Plakaten bestücken könnten, schienen dann doch einigen zu monströs. Denn 24 Plakate sollten auf jeder dieser fünf Meter breiten und zweieinhalb Meter hohen Wände Platz finden. Nicht nur die Größe behagte nicht, auch die Frage "Wer soll die Tafeln bekleben?" stellte sich das Gremium. Damit das Ganze ordentlich aussehe, müsste der städtische Bauhof diese Aufgabe übernehmen. Das sah jedenfalls SPD-Fraktionssprecher Adrian Leinweber so. Aber das wäre ein "wahnsinniger Aufwand", sagte er. Der Bauhof müsste nämlich auch die Plakate jener Parteien aufhängen, die nicht so erwünscht seien.

Leinweber plädierte, es bei der alten Regelung zu belassen, allerdings die Standorte zu halbieren. Die Regierung von Oberbayern habe keine Bedenken gegen diese Regelung, sagte Holzmann. Geändert wurde nicht nur die Anzahl der Standorte, die Parteien und Gruppierungen bislang 29 Tage vor den Wahlterminen, Volksbegehren und Volksentscheiden plakatieren durften, sondern auch der Zeitraum. Der Stadtrat beschloss, diesen auf sechs Wochen vor der Wahl zu verlängern, was mit den Vorgaben des bayerischen Innenministeriums konform geht.

© SZ vom 17.04.2018 / veca - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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