Leitfaden zur Vorbereitung:Richtig feiern mit Behördenhilfe

Bei der Planung und Organisation größerer Festivitäten wie dem Aufstellen eines Maibaums gilt es einiges zu berücksichtigen - Vereine, Verbände und Organisationen können bei der Vorbereitung ihrer Feiern auf die Hilfe des Münchner Landratsamtes zurückgreifen, dessen Mitarbeiter durch den "Fragen-Dschungel" geleiten, wie die Behörde mitteilt. Hierfür hat das Amt auf der Homepage (www.landkreis-muenchen.de) eigens eine eigene Rubrik eingerichtet, die einen Leitfaden bei der Vorbereitung von "Brauchtums- und Vereinsfeiern" geben soll.

Grundsätzlich sind Veranstaltungen bei den Städten und Gemeinden anzumelden, in denen sie stattfinden. In den Rathäusern werden die Organisatoren zudem über rechtliche Auflagen und Vorgaben informiert. Zahlreiche übergeordnete Fragen aber müssen von den Veranstaltern im Landratsamt geklärt werden. Darunter etwa die Auswahl der Veranstaltungsstätte, alle Belange des Jugendschutzes wie die Altersbeschränkung, der Ausschank von Alkohol oder das Verbot von Rauchen in der Öffentlichkeit. Auch Genehmigungen für sogenannte fliegende Bauten sind beim Landratsamt einzuholen. Das Lebensmittelrecht obliegt der Behörde ebenso wie die Anmeldung von Märkten, Messen und Demonstrationen. Im Rahmen der Straßenverkehrsordnung kümmert sich das Amt um möglicherweise notwendige Genehmigungen von Maibaumtransporten. Zur Klärung steht im Büro des Landrats für alle Organisatoren eine zentrale Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Abteilung Brauchtums- und Vereinsfeiern im Landratsamt: Telefon: 089/62 21 23 21. E-Mail: DrotleffG@lra-m.bayern.de.

© SZ vom 16.01.2018 / müh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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