Kriminalität:Mysteriöse Überweisung

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56-Jähriger erhält Geld - und landet vor Gericht

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Die Ermittler vermuteten Geldwäsche: Ihren Erkenntnissen nach spähten unbekannte Täter die Kontodaten des Sportvereins Rot-Weiß Essen aus. Im Februar vor einem Jahr lassen diese Unbekannten knapp 2800 Euro auf das Konto eines 56-jährigen Mannes aus dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen überweisen. Doch der meldet den Vorgang nicht. Stattdessen hebt dessen Lebensgefährtin wenige Tage später zweimal je 1000 Euro von der Bank ab. Vor dem Amtsgericht Wolfratshausen wurde der Mann wegen leichtfertiger Geldwäsche angeklagt. Doch das Verfahren wird am Montag eingestellt. Der Angeklagte verpflichtet sich dazu, dem Verein das Geld zurückzuerstatten und 500 Euro an den Tierschutzverein Wolfratshausen-Geretsried zu zahlen.

Im Prozess äußert sich der Angeklagte kaum. Er räumt nur ein, sein Konto sei "nicht immer gut bestückt" gewesen. Da habe er das Geld gut gebrauchen können. Bisher habe ihm der Verein aus dem Ruhrgebiet keinen Mahnbescheid zugestellt.

Die Staatsanwaltschaft München II habe sie gebeten wegen Verdachts auf Geldwäsche zu ermitteln, schildert ein Beamter der Weilheimer Kriminalpolizei. Daraufhin hätten Polizisten die Wohnung des Angeklagten durchsucht, unter anderem dessen Laptop und ein Handy sichergestellt und ausgewertet. "Fragmente deuten darauf hin, dass die Kontodaten von Rot-Weiß Essen abgerufen wurden." Weitere Erkenntnisse hätten die Beamten allerdings nicht gewonnen. Während der Durchsuchung sei nur die Lebensgefährtin des Angeklagten zu Hause gewesen. Sie habe angegeben, von der Sache nichts zu wissen, nur davon gesprochen, dass die finanzielle Lage von beiden prekär sei. In vergleichbaren Fällen würde unrechtmäßig Geld abgebucht und auf ein Konto überwiesen. Dessen Inhaber werde gebeten, das Geld abzuheben und weiterzuleiten, sagt der Ermittler. Dafür dürfe dieser dann ein paar hundert Euro behalten. Doch für ein solches Vorgehen gebe es keine Hinweise.

Die knapp 2800 Euro sollten wohl an einen ehemaligen Spieler von Rot-Weiß Essen gehen. Der Verteidiger des Angeklagten regte an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen, womit sich die Staatsanwältin einverstanden erklärte. Dem folgte das Gericht. Bis 15. Juli soll der Angeklagte dem Verein aus dem Ruhrgebiet den Betrag zurückerstatten und dem Tierschutzverein Wolfratshausen-Geretsried 500 Euro zahlen.

© SZ vom 10.01.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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