Geretsried/Wolfratshausen:Anklage im Fall Sieber: Keine fahrlässige Tötung

Eine mögliche Verurteilung wegen "vorsätzlichen Inverkehrbringens gesundheitsschädlicher Lebensmittel" des ehemaligen Inhabers der Geretsrieder Metzgerei Sieber hätte keine Konsequenzen in Bezug auf die Krankheits- und Todesfälle, die mit Listerien in Verbindung gebracht werden. "Wir sehen keinen Zusammenhang mit möglichen Krankheits- oder Todesfällen", teilt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft München II, Andrea Grape, auf Anfrage mit. Fahrlässige Körperverletzung oder gar Tötung stünden nicht im Raum.

Die Geretsrieder Großmetzgerei musste im vergangenen Jahr schließen, nachdem in einem Produkt eine hohe Belastung mit Listerien nachgewiesen wurde. Sieber-Produkte standen im Verdacht, eine Listeriose-Welle mit 76 Krankheits- und acht Todesfällen ausgelöst zu haben. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätte der Betreiber mit der Kontamination rechnen müssen. Weil er gegen einen entsprechenden Strafbefehl Einspruch eingelegt hat, kommt es nun im Wolfratshauser Amtsgericht zur Verhandlung. Laut Staatsanwaltschaft waren im Strafbefehl 150 Tagessätze angesetzt. Hätte der ehemalige Metzgerei-Inhaber ihn akzeptiert, wäre er vorbestraft. Wie Sprecherin Grape sagt, ist der Ausgang des Verfahrens offen. Der Angeklagte könne den Strafbefehl noch akzeptieren. Komme es zur Verhandlung, seien weder Richter noch Staatsanwaltschaft an das darin genannte Strafmaß gebunden. Das Gericht müsse klären, ob die Tat nachgewiesen werden könne und welches Strafmaß angemessen sei.

© SZ vom 03.03.2017 / aip - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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