Fernwärme:Halb im Wald, halb auf dem Feld

Lesezeit: 2 min

Der Ickinger Gemeinderat beschließt den Standort für die Zentrale des Geothermie-Kraftwerks. Die Naturschutzbehörde beharrt jedoch auf ihrem Nein zu dieser Variante

Von Claudia Koestler, Icking

Es wird "schwierig, aber keineswegs unmöglich": Dieses Fazit zieht Uwe Feickert vom Planungsbüro U-Plan zum Bebauungsplan für die Geothermiezentrale zwischen Dorfen, Attenhausen und Walchstadt, der einen Standort halb im Wald und halb auf dem Feld vorsieht. Die Gemeinderäte wollen es wagen und lassen nun, nach einstimmigem Beschluss, einen Plan für den Standort "Wald/Feldflur" aufstellen. Allerdings hatte Vigdis Nipperdey (Ickinger Initiative) zuvor bei der jüngsten Gemeinderatssitzung betont, zwar der Aufstellung zuzustimmen, nicht aber dem Projekt an sich: "Ich habe es schon gesagt und sage es wieder, es ist das falsche Projekt am falschen Ort."

Anfang Februar hatten die Gremiumsmitglieder sich darauf verständigt, diese Standortvariante, die von Attenhauser Bürgern als verträglichste Lösung vorgeschlagen wurde, weiter zu verfolgen. Die geplante Geothermieanlage auf Ickinger Flur soll auf dem Höhenzug zwischen Dorfen und Attenhausen gebaut werden und somit an exponierter Stelle stehen. Die Gemeinde und insbesondere die Anwohner aber befürchten eine Beeinträchtigung der Landschaft, eine Einschränkung der Erholungsflächen und erhöhte Lärmemission für die Umgebung, weshalb seit Monaten um den verträglichsten Standort gerungen wird.

Der Bohrturm in Gelting wurde im Januar wieder aufgebaut. Eine ähnliche Anlage soll in Icking entstehen. (Foto: Hartmut Pöstges)

Inzwischen liegen der Gemeinde für den Standortvorschlag der Attenhauser schriftliche Stellungnahmen der Fachbehörden, genauer gesagt der Unteren Naturschutzbehörde, des Forstamtes und der Bauaufsicht des Landratsamtes, vor.

Nur die Naturschutzbehörde hält weiterhin an ihrer Meinung fest, dass die Geothermieanlage außerhalb des Waldes auf dem Feld gebaut werden müsse. Sie wägte dazu zwischen zwei Zielen ab: Schutz des Landschaftsbildes und Schutz der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Sie hatten zu entscheiden, ob eine Reduzierung der "generellen Wahrnehmbarkeit der Anlage in der Landschaft", kurzum die Sichtbarkeit, einen erheblicheren Eingriff in die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes rechtfertige. Das verneinte die Behörde.

Beide Standorte, also ganz auf dem Feld oder halb im Wald, seien sichtbar, wenn auch in unterschiedlichem Maße, so die Schlussfolgerung. Dass jedoch die Erdwälle, die die Anlage auf dem Feld umgeben sollen, das Landschaftsbild nicht beeinträchtigten, "da bin ich ganz anderer Meinung", sagte Feickert: "Das sind neue Elemente, die in ihrer Dimension klar die Landschaft sprengen." Noch mehr schockierte die Räte allerdings das Argument der Behörde, dass durch einen dort installierten Funkmasten das Landschaftsbild und der Erholungswert bereits "vorbelastet" sei. "Mehr als zynisch" nannte das Bürgermeisterin Margit Menrad (UBI), schließlich habe die Gemeinde die Errichtung seinerzeit abgelehnt. "Eine Sache, die wir nie wollten, jetzt als Argument anzuführen, ist blanker Hohn", ärgerte sich auch Georg Linsinger.

Doch so sehr die Untere Naturschutzbehörde auch die Wald/Feldflur-Variante ablehnt und für den Bau auf der Wiese plädiert: Innerhalb eines Bebauungsplanverfahrens liegt die Planungshoheit bei der Gemeinde, erklärte Feickert. Deshalb obliege es hier Icking, gegensätzliche Zielsetzungen gegeneinander abzuwägen. "Aus unserer Sicht kann die Gemeinde in ihrer Abwägung auch zu anderen Ergebnissen als die Naturschutzbehörde kommen", sagte der Planer. Und zwar, indem sie den Willen der Bürger, die Anlage so zu bauen, dass sie weniger sichtbar wird, stärker gewichtet. Zumal an diesem Standort weder geschützte Biotope noch Schutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes betroffen wären, wie Feickert sagte.

Die Forstbehörde hingegen hält ihrerseits den Standort inzwischen für genehmigungsfähig. Allerdings unter der Bedingung, dass die Planung mit Ersatzaufforstung und Waldumbau wie geplant umgesetzt und nicht mehr Wald gerodet werde als derzeit vorgesehen.

Alfred Vogel (Ickinger Initiative) fragte nach, ob die Gemeinde mit ihrer Festlegung des Standortes im Bebauungsplan auch scheitern könne. "Das sehen wir bei der Auslegung. Sollte es nicht durchgehen, müssen wir uns was überlegen", antwortete Menrad. Nach diesen Rückmeldungen aber habe die Gemeinde wohl eine Chance, "und die sollten wir ergreifen".

© SZ vom 03.04.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: