Erst vor, dann zurück:Zehetner lässt Gebürensatzung prüfen

Was muss ein Wirt pro Tisch und Stuhl auf dem Bürgersteig zahlen, wie viel ein Geschäftsmann für seine Werbeträger dem Laden? Das regelt die Gebührensatzung für die Sondernutzung des öffentlichen Raums. Hitzig war die Diskussion um diese Satzung. Der erste Entwurf enthielt zum Teil hohe Gebühren. Im Mai dieses Jahres hatte der Stadtrat nach Protesten eine entschärfte Version erlassen, die die Gewerbetreibenden aufatmen ließ. Doch die Satzung hat Bürgermeisterin Elke Zehetner (parteifrei/SPD) quasi kassiert und dem Landratsamt Weilheim-Schongau zur Prüfung übergeben. Eine Satzung trotz Stadtratsbeschluss nicht zu vollziehen, das kann die Bürgermeisterin laut Gemeindeordnung, wenn sie glaubt, dass diese nicht rechtens sei. Zehetner hat ohne Rücksprache mit dem Stadtrat die Prüfung angestrengt. Am Dienstag informierte sie das Gremium über die Gründe. Weiter diskutiert wurde nicht.

Zu Beginn der Sitzung stellten die Bürger für Penzberg den Antrag, den Tagesordnungspunkt nicht zu behandeln. Denn den Räten wurden keine Sitzungsunterlagen zu diesem Punkt zur Verfügung gestellt. Zehetner griff dies nur zu gerne auf. "Wir müssen gar nicht jetzt diskutieren", sagte sie. Ihrer Ansicht nach missachte die Satzung in ihrer vom Stadtrat beschlossenen Form dem Gleichheitsgrundsatz. In so einem Fall habe sie als Bürgermeisterin nicht nur ein Beanstandungsrecht, sondern eine Beanstandungspflicht. Wenn das Ergebnis vorliege, müsse der Stadtrat erneut über die Satzung sprechen.

© SZ vom 29.06.2017 / veca - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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