Bürgermeisterin Zehetner:Landratsamt weist Beschwerde zurück

Von Alexandra Vecchiato, Penzberg

Für die beiden Stadtratsfraktionen Bürger für Penzberg (BfP) und die Grünen ist es keine frohe Weihnachtsbotschaft: Das Landratsamt Weilheim-Schongau sieht keinen Grund, Penzbergs Bürgermeisterin Elke Zehetner (parteifrei/SPD) zu rügen. "Rechtsaufsichtliche Maßnahmen" seien nicht zu veranlassen, teilt die Kreisbehörde mit. Somit läuft die Rechtsaufsichtsbeschwerde der interfraktionellen Initiative ins Leere.

BfP und Grüne sahen sich zu diesem Schritt veranlasst, weil ihre Anträge teils seit Monaten nicht vom Stadtrat oder einem Ausschuss behandelt wurden. Die Geschäftsordnung sieht eine Behandlung innerhalb von drei Monaten nach Einbringung vor. Beschwerden halfen nichts. Die beiden Fraktionen riefen im November die Kommunalaufsicht um Hilfe an. Sie sollte die Stadt zur "Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen" anhalten. Ihrem Schreiben beigelegt war eine Liste mit zwölf Punkten, darunter Anträge von BfP, Grünen, aber auch dem Jugendparlament.

Das Landratsamt in Weilheim antwortete etwa einen Monat später, dass nun die Stellungnahme der Stadt Penzberg zu den Vorwürfen vorliege. Wie aus dieser hervorgehe, schreibt die Kreisbehörde, "sind keine von der Geschäftsordnung erfassten Sachanträge zur Behandlung offen". Was zweifellos stimmt, denn viele Anträge wurden noch in den beiden vergangenen Stadtratssitzungen im November und Dezember abgearbeitet. Bei einigen von den Fraktionen aufgeführten Punkten handle es sich um keine Anträge von einzelnen Stadträten oder Fraktionen. "Deren Anträge sind demzufolge von der Geschäftsordnung nicht erfasst." Im Übrigen habe die Bürgermeisterin das Recht zu einer formellen Vorprüfung.

© SZ vom 27.12.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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