Bürgerbegehren:1850 Penzberger unterschreiben gegen Abriss des Wellenbads

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Bürgerbegehren-Organisator Wolfgang Kling (Mi.) hat Unterschriften an Bürgermeisterin Elke Zehetner und Peter Holzmann vom Ordnungsamt (l.) überreicht. (Foto: Veca/oh)

Sie fordern eine Sanierung. Bürgermeisterin und Stadtwerke wollen lieber eine neue Halle bauen.

Von Alexandra Vecchiato, Penzberg

Etwa 1850 Unterschriften hat der Organisator des Bürgerbegehrens "Sanierung Wellenbad Penzberg", Wolfgang Kling, am Dienstag im Rathaus an Bürgermeisterin Elke Zehetner übergeben. Die Unterschriften würden geprüft, sagte Ordnungsamtschef Peter Holzmann, wie auch die Fragestellung für das Bürgerbegehren. Damit nicht genug: Vor einigen Wochen hatte Holzmann informiert, dass das Bürgerbegehren unzulässig sei, weil für den Hallenbad-Neubau nicht mehr die Stadt und der Stadtrat zuständig seien, sondern das Kommunalunternehmen Stadtwerke Penzberg. Der Rechtsanwalt Thomas Hummel mit Kanzlei in Pasing vertritt eine andere Position. Die Kommunalaufsicht im Landratsamt Weilheim-Schongau und der Bayerische Städtetag sollen dies nun klären helfen.

Auf der Internetplattform www.bayerisches-kommunalrecht.de hat Hummel den Aufsatz mit dem Titel "Verhinderung von demokratischer Mitsprache durch Kommunalunternehmen" veröffentlicht. Dieser behandelt die Frage, ob ein Bürgerbegehren zulässig ist, wenn sich dessen Inhalt gegen etwas wendet, was von Städten und Gemeinden in ein Kommunalunternehmen ausgelagert wurde. Das trifft auf das Wellenbad zu. Seit vergangenem Jahr obliegt die Einrichtung den Stadtwerken. Der Verwaltungsrat der Stadtwerke hat sich für einen Neubau entschieden. Das neue Hallenbad soll für zwölf Millionen anstatt des Wellenbads an selber Stelle errichtet werden. Was bedeutet, dass es nach dem Abriss zwei Jahre und vier Monate kein Schwimmbad in Penzberg geben wird. Dagegen wehren sich Kling und seine Mitstreiter. Er glaubt, dass das Wellenbad für 2,5 Millionen Euro in den jährlichen Wartungspausen des Bads saniert werden könnte.

Aus Sicht des Juristen Hummel ist das Bürgerbegehren zum Wellenbad durchaus zulässig. Denn eine Kommune bleibe trotz der Auslagerung bestimmter Aufgaben in ein Kommunalunternehmen weiterhin für diese zuständig. Sonst könnte eine Stadt wie Penzberg alle ihre hoheitlichen Aufgaben an ein Kommunalunternehmen übergeben. Im Fall der Stadtwerke Penzberg kommt noch hinzu, dass der Verwaltungsrat nach dem Sitzeverhältnis im Stadtrat besetzt ist, und eben Zehetner in Personalunion Bürgermeisterin und Vorsitzende des Verwaltungsrats ist. Da es dazu wenige Gerichtsurteile gebe, habe man Landratsamt und Städtetag mit einer Prüfung betraut, sagte Holzmann. Das Ergebnis soll dem Stadtrat vorgestellt werden, der innerhalb eines Monats über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden muss.

Erneut gegen eine Sanierung, wie von Wolfgang Kling, der Chef des Schwimmvereins SG Oberland ist, hat sich Stadtwerke-Leiter Josef Vilgertshofer ausgesprochen. Eine Ertüchtigung des Wellenbads möge im ersten Moment kostengünstiger sein, sagte er, aber langfristig doch der falsche Weg. Denn mit seinen 40 Jahren habe das Hallenbad an der Seeshaupter Straße seinen "Lebenszyklus" erfüllt. Ein neues Familien- und Sportbad, wie geplant ohne Wellenbetrieb, Rutsche und Außenbecken, stehe den nächsten Generationen wieder für Jahrzehnte zur Verfügung. Die von Kling angeführten Vergleiche mit Hallenbädern etwa in Bad Tölz, Weilheim oder München, die immer noch funktionierten trotz ihres Alters, weist Vilgertshofer zurück. Das Tölzer Hallenbad sei 1998 generalsaniert worden, Weilheim soll für 15 Millionen Euro saniert werden.

Man wolle den Willen der Bürger respektieren, sagte Zehetner. Sie ist überzeugt, dass eine Sanierung, wie von Kling favorisiert, dazu führen wird, dass das Bad in drei bis fünf Jahren unbrauchbar sein wird. "Die Konsequenz ist, es dann zuzusperren."

Das Quorum ist erreicht, wenn neun Prozent der rund 12 800 wahlberechtigten Penzberger sich auf Klings Listen eingetragen haben. Das bedeutet 1155 gültige Unterschriften. Der Stadtrat wird voraussichtlich im März über die Zulässigkeit des Begehrens entscheiden. Dann käme es zu einem Bürgerentscheid.

© SZ vom 15.03.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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