Bad Tölz:Tod auf der Baustelle

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Baggerfahrer erhält wegen fahrlässiger Tötung Geldstrafe von 2200 Euro

Von Benjamin Engel, Bad Tölz

Mehr als ein Jahr ist seit dem tödlichen Unfall auf der Baustelle eines Baumarkts an der Tölzer Eichmühlstraße vergangen. Doch der Baggerfahrer, der damals bei einem Unfall einen Kollegen tötete, leidet noch immer unter dem schrecklichen Geschehen. Am Mittwoch stand er wegen fahrlässiger Tötung vor dem Wolfratshauser Amtsgericht. Er erhielt eine Geldstrafe von 2200 Euro.

Am 25. März 2015 waren auf dem Gelände des Baumarkt-Neubaus gegen 9.50 Uhr Arbeiter mit Abbrucharbeiten beschäftigt. Statt seinen mit Schutt beladenen Lastwagen wegzufahren, ging ein 56-jähriger Mann noch einmal zur Rückseite seines Fahrzeugs. Dort kehrte er mit dem Besen Dreck weg. In diesem Moment setzte Baggerfahrer Bernd T. (Name geändert) aus dem Landkreis Cham mit seinem Baufahrzeug zurück. Weil der Rückspiegel des Baggers blind war, konnte der heute 60-Jährige seinen Kollegen nicht sehen und klemmte ihn zwischen beiden Fahrzeugen ein. Der Geretsrieder war sofort tot.

Bernd T. musste zu dem Gerichtstermin am Mittwoch nicht persönlich erscheinen - er hatte das Geschehen bereits eingeräumt. Gegen die Höhe des Strafbefehls von 90 Tagessätzen zu 40 Euro hatte er allerdings Einspruch eingelegt. Wie sein Verteidiger dem Gericht erklärte, sei sein Mandant Waffenbesitzer. Das Landratsamt habe angekündigt, den Waffenschein ab einer Strafe von mehr als 60 Tagessätzen zu entziehen. Deshalb bitte sein Mandant um eine geringere Strafe.

Der Baggerführer leidet noch unter den Folgen des Unfall

Der Verteidiger bezeichnete den Unfall als besonders tragisch. Es gebe eigentlich zwei Opfer, denn sein Mandant habe das Geschehen noch nicht verkraftet. Er sei traumatisiert und immer noch auf Therapie angewiesen. Er hätte gegenüber seinem Arbeitgeber den blinden Spiegel des Baggers beanstanden müssen. Doch auch seine Kollege sei nicht so sorgfältig wie erforderlich gewesen. Der Mann habe sich wiederholt im Gefahrenbereich hinter seinem Laster aufgehalten, worauf ihn der Baggerfahrer auch schon Tage zuvor hingewiesen habe. Der Verteidiger beantragte die Geldstrafe auf höchstens 60 Tagessätze zu begrenzen. Die Staatsanwältin wertete positiv, dass Bernd T. nur gegen die Rechtsfolgen Einspruch eingelegt hatte. Zu seinen Gunsten spreche, dass er die Tat eingeräumt habe und nicht vorbestraft sei, sagte sie. Die Staatsanwältin folgte allerdings der Bitte des Verteidigers nicht, die Höhe der Tagessätze zu vermindern. Sie hielt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 40 Euro, insgesamt also 3600 Euro, für angemessen. Sie bezweifelte, ob es gut und sinnvoll sei, dass der Angeklagte unter den derzeitigen Umständen seinen Waffenschein behalten solle. Denn immerhin sei Bernd T. traumatisiert.

Richter Helmut Berger sprach von einem schrecklichen Unglücksfall. Der getötete Lastwagenfahrer habe den Unfall bei den Abbrucharbeiten in Bad Tölz mitverschuldet. Berger erkannte die traumatischen Folgen für Bernd T. an. Er habe seine Fehler eingeräumt und damit Verantwortung dafür übernommen. Positiv wertete der Richter auch, dass dem Gericht so eine aufwendige Gerichtsverhandlung mit vielen Zeugen erspart geblieben sei. Er verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 55 Tagessätzen zu 40 Euro, insgesamt also 2200 Euro.

© SZ vom 06.05.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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