Anpassung der Beiträge:Schäftlarn erhöht Kindergarten-Gebühr

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Von Katharina Schmid, Schäftlarn

Die Elternbeiträge für die Kindergärten in der Gemeinde Schäftlarn werden ab dem kommenden Schuljahr um fünf Prozent steigen. Ausgenommen davon sind die Krippenbeiträge. Sie bleiben gleich. Das beschloss der Schäftlarner Gemeinderat einstimmig. Zuletzt waren die Beiträge für Kindertagesstätten im Schuljahr 2015/16 erhöht worden.

Weil sich der Basiswert, der jährlich durch das bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration angepasst wird, seither kontinuierlich erhöht habe, sei auch der kommunale Förderanteil entsprechend gestiegen. Die Gemeinde sehe sich deshalb gezwungen, die Beiträge der Eltern an diese Entwicklung anzupassen, erläuterte Hauptamtsleiter Stefan Wallner. Ursprünglich sei auch eine Erhöhung des Krippenbeitrags geplant gewesen. Im Gespräch mit dem Trägerverein der Kinderkrippe, dem "Kindernetz Schäftlarn", sei jedoch deutlich geworden, dass die Gebühren für die Krippe im Vergleich zu anderen Einrichtungen etwa in Baierbrunn und Icking ohnehin höher seien. Ein weiterer Anstieg sei als "unverhältnismäßig" angesehen worden. Wallner begründete die im Verhältnis höheren Gebühren in Schäftlarn mit der "historischen Entwicklung". Schon bei Eröffnung der Krippe in Hohenschäftlarn sei eine "relativ hohe Gebühr" festgelegt worden. Seither sei der Beitrag einmal erhöht worden.

Die Fraktionen hatten sich nach dem Gespräch mit dem "Kindernetz" mehrheitlich für das Einfrieren der Krippengebühr ausgesprochen. Es soll jedoch eine jährliche Überprüfung der Beiträge stattfinden, um sie gegebenenfalls anzupassen. Konkret heißt das, dass die Gebühren für Krippenkinder weiterhin zwischen 259 Euro für vier Stunden Betreuungszeit am Tag und 469 Euro für neun Stunden Betreuungszeit liegen. Je nach Entwicklung des Defizits soll künftig jährlich überprüft werden, ob eine Anpassung der Beiträge vorgenommen werden soll. Die Elterngebühren für Kindergartenkinder erhöhen sich um fünf Prozent. Auch sie werden je nach Betreuungszeit bemessen.

© SZ vom 24.03.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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