Wohnungsmarkt:Verlierer sind die Mieter

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Das Bestellerprinzip und die Mietpreisbremse sollen den Irrsinn auf dem Immobilienmarkt in München begrenzen. Schon jetzt zeigt sich, dass das nicht gelingt.

Von Bernd Kastner, München

Der Makler offeriert eine "traumhaft schöne Altbauwohnung" vor den Toren Münchens. Er wartet auf Interessenten, aber jetzt ist er pikiert, dabei wäre die Frage so einfach zu beantworten: Wie seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu verstehen sind, Punkt 3, "Entstehen des Provisionsanspruchs"? Das sei wohl, sagt der Makler zunächst, noch eine alte Fassung. Die AGB aber stammen von Juni 2015: "Die Anforderung der Objektunterlagen" sei "provisionspflichtig", steht da. Muss also ein Mietinteressent, der sich näher informieren will, bezahlen, wenn es zum Vertragsabschluss kommt? Der Makler will das nicht erklären, er sagt bloß, dass er nicht umsonst arbeiten wolle. Dass der Mieter also die Provision zahlen muss, entgegen dem Gesetz? Jetzt ist der Mann vollends aufgebracht, er will diese Frage nicht hören.

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