"Westparkmörder":Mensch ohne Mitleid

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Ist der "Westparkmörder" zu gefährlich, um nach der Haft wieder in Freiheit zu kommen? Vor Gericht sagte dazu ein Ermittler der Münchner Kripo aus.

Christian Rost

Zeuge um Zeuge befragt die 10. Strafkammer am Münchner Landgericht, um sich ein Bild vom sogenannten Westparkmörder zu machen. Es geht um die Frage, ob Gorazd B., der 1993 im Westpark einen Jogger erstochen hatte, nach seiner verbüßten Jugendstrafe wieder in Freiheit kommt. Die Staatsanwaltschaft will dies verhindern und hat die nachträgliche Sicherungsverwahrung für den heute 36-Jährigen beantragt. Dafür plädiert auch der frühere Mordermittler Josef Wilfling. Der pensionierte Polizist, 64, sagte am Freitag zur Gefährlichkeit des Slowenen aus.

Selbst die Mithäftlinge in der JVA Straubing hatten Angst vor Gorazd B. (Foto: dpa)

Wilfling hatte den Mann mehrfach vernommen und ihn auch im Straubinger Gefängnis besucht. Schon die Festnahme B.s "war der geballte Widerstand", sagte Wilfling. Als die Polizei den damals dringend Tatverdächtigen abgeholt habe, sei der noch seiner Freundin an den Hals gegangen und habe dann mit wild verdrehten Augen und verzerrtem Gesicht zu einem Beamten gesagt: "Ich schlitz' Dich auf!"

Sowohl dieser Beamte wie auch die Freundin und überhaupt das ganze frühere Umfeld sei noch immer traumatisiert. "Er ist ein Mensch ohne Mitleid", sagte Wilfling, "er ist einer, vor dem alle Angst haben und dem man alles zutraut."

Dass sein früheres Umfeld tatsächlich Racheakte befürchtet, verdeutlichten in den vergangenen Wochen einige Szenen vor Gericht. Der ehemals beste Freund B.s wie auch die Ex-Freundin wollten nur mit Perücken verkleidet im Zeugenstand erscheinen. B. hatte seinem früheren Kumpel gedroht, ihn "zu fressen", da dieser ihn nach der Bluttat im Westpark belastet hatte.

Der Freund war am Tattag mit ihm im Park gewesen. B. sei kurz weg gewesen, zurückgekommen und habe gesagt, dass er einen "fertig gemacht" habe. Der Architekt Konrad H. war ein Zufallsopfer des damals 18-Jährigen geworden, der kurz zuvor vom Vater seiner Freundin vor die Tür gesetzt worden war und dem die Abschiebung drohte.

Auch in der zehnjährigen Haft, zu der B. nach diversen Prozessanläufen schließlich verurteilt wurde, verbreitete er nach Wilflings Darstellung Angst und Schrecken. "Die Mithäftlinge hatten Angst vor ihm. Sie standen sofort auf, wenn er an ein Trainingsgerät wollte." Den Mord im Park hat B. nie gestanden, auch in Gesprächen mit Wilfling leugnete er. Voraussichtlich am 18. Juli will sich der Häftling erstmals selbst im aktuellen Verfahren vor Gericht äußern.

Insgesamt 70 Zeugen sollen gehört werden. Entscheidend werden die psychiatrischen, psychologischen und kriminologischen Gutachten sein. Nur wenn weiterhin "hochgradige Gefahr" von B. ausgeht und zugleich eine "psychiatrische Störung" vorliegt, ist eine dauerhafte Unterbringung in der Sicherungsverwahrung möglich. Das Landgericht entscheidet voraussichtlich im September.

© SZ vom 28.05.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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