Urteil:Unerlaubter Verkehr

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Ein Paar vergnügt sich mitten auf der Maximilianstraße - und muss nun zahlen

Einem liebestollen Pärchen hat das Amtsgericht München ein unbequemes Nachspiel bereitet. Wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses muss eine 36-Jährige 25 Tagessätze zu je 100 Euro zahlen, ein 47-Jähriger ist mit 85 Tagessätze zu je 60 Euro dabei.

Am Morgen des Palmsonntags 2017 konnten die beiden Münchner offenbar nicht voneinander lassen. Ein Taxifahrer beobachtete das Paar knutschend in der Maximilianstraße auf Höhe des Hotels Vier Jahreszeiten. Was er dann sah, fand der Taxifahrer offenbar gar nicht lustig: Die Frau und der Mann hatten Oralverkehr auf der Haube eines parkenden Wagen. "Hört bitte auf mit eurem Scheiß", habe er dem Paar zugerufen. Daraufhin ließen die beiden voneinander ab.

Neben bestimmt viel Liebe führte wohl auch reichlich Alkohol zu dem Intermezzo. Eine zum Tatort herbeigerufene Polizistin sagte vor Gericht aus, dass sowohl die Frau als auch der Mann eine verwaschene Aussprache gehabt hätten. Der Angeklagte habe sich an einem Laternenmast festgehalten und leicht geschielt, die Angeklagte habe auch leicht gewankt.

Das Paar hatte für sein Tun übrigens eine ganz raffinierte Erklärung. Der Mann habe bloß versucht, den Body der Frau zu schließen, mit dem sie schon die ganze zeit Probleme gehabt hätte. Der Druckknopf sei nämlich defekt. Die Angeklagten brachten den Body sogar extra mit in den Gerichtssaal, damit sich der Richter persönlich von dem Problem überzeugen konnte. Doch der Taxifahrer kam dem Pärchen abermals in die Quere. Am Palmsonntag habe die Angeklagte einen anderen Body angehabt, in anderen Farben, stellte er fest. Der Richter glaubte der Version des Zeugen und hatte für die öffentliche Liebschaft wenig Verständnis. Das Paar muss jetzt zahlen.

© SZ vom 16.01.2018 / mayr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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