Urteil über rutschende Hose:Unter der Gürtellinie

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Eine Münchnerin kaufte sich einen Schwangerschaftshose. Als diese rutschte, wollte sie das Geld zurück. Das Amtsgericht hat nun entschieden: Sie hat dazu kein Anrecht - wegen der anatomischen Besonderheiten jeder Frau. Und: Dies gilt für jede Art von Hose.

Ekkehard Müller-Jentsch

Wenn die neue Hose rutscht, gibt es kein Geld zurück. Erst recht nicht bei einer Schwangerschaftshose, sagt ein Münchner Amtsrichter. Pech für die Kundin, die zuvor einen Gutschein als Entschädigung abgelehnt hatte.

Im Sommer 2011 hatte eine im neunten Monat schwangere Münchnerin eine weiße Leinen-Schwangerschaftshose gekauft. Weil aber das Wetter zu dieser Zeit nicht gut war, trug sie die Hose erst drei Wochen später das erste Mal. Dabei stellte sie fest, dass ihr diese ständig über die Hüften rutschte. Da half auch der sogenannte Tunnelzug, eine eingenähte Kordel, nichts. Da sie die Hose nicht ständig hochziehen wollte, verlangte sie im Laden ihre 119 Euro zurück.

Die Inhaberin bot an, die Hose gegen einen Warengutschein zurückzunehmen. Dies lehnte die Kundin jedoch ab: Ihr Bedarf an Schwangerschaftskleidung sei gedeckt, so dass sie mit dem Gutschein nichts anfangen könne. Weil man sich nicht einigen konnte, kam der Streit vor den Amtsrichter.

Man habe ihr beim Kauf zugesichert, dass die Hose nicht rutsche, behauptete die Kundin vor Gericht. "Stimmt gar nicht", konterte die Geschäftsfrau. Der Richter winkte ab: Angesichts der anatomischen Besonderheiten jeder Frau sei das Nichtrutschen einer Hose keine grundlegende Eigenschaft, die bei einem Kauf erwartet werden könne. "Ein Rückgaberecht gibt es daher nur, wenn im Einzelfall das Nichtrutschen zugesichert worden ist", sagte er. Das müsse die klagende Kundin beweisen - was ihr hier aber nicht gelungen sei. Denn eine Verkäuferin, die er als Zeugin befragte, hatte eine solche Zusage bestritten.

"Selbst wenn man unterstellt, dass die Verkäuferin erklärt hat, dass ihr bislang keine 'Rutschfälle' bekannt geworden seien, ist dies nicht als zugesicherte Eigenschaft zu verstehen", entschied der Richter. Noch dazu bei einer Schwangerschaft sei die Passform einer Hose individuell sehr unterschiedlich. Das Urteil ist rechtskräftig.

© SZ vom 17.01.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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