Untermenzing:Ausbau auf der Kippe

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Streit um den Verkehrslärm an der Allacher Straße erneut vor Gericht

Von Anita Naujokat, Untermenzing

Der Streit um die Lärmbelastung an der nördlichen Allacher Straße geht in die nächste Runde. Drei Anwohner haben erneut beim Bayerischen Verwaltungsgericht Klage gegen die Stadt eingereicht, weil ihnen die bisherigen Maßnahmen des Kreisverwaltungsreferats gegen den Verkehrslärm nicht weit genug gingen. Das gab die CSU-Stadträtin und Vorsitzende des Allach-Untermenzinger Bezirksausschusses (BA), Heike Kainz, in der Sitzung am Dienstagabend bekannt. Damit sei auch der seit Jahren geplante Ausbau - es handelt sich um die erstmalige Herstellung - im Abschnitt zwischen der Eduard-Schwartz- und der Ernst-von-Beling-Straße vorerst wieder gestoppt, sagte Kainz. "Und wenn wir Pech haben, muss der Ausbau völlig neu geplant werden."

In einem ersten Verfahren vor dem Verwaltungsgericht hatten die Richter die Stadt verpflichtet, die Anlieger des "kleinen Teils" der Allacher Straße vor Lärm zu schützen. Fünf Jahre lang hatten sich Stadt und Anwohner nicht über den Ausbau der Straße einigen können. Als auch eine Mediation scheiterte, trafen sich die Parteien vor Gericht wieder. Die Kläger strebten noch vor dem Straßenausbau eine Verkehrsberuhigung an, die auch nach der Herstellung der Straße Bestand haben müsse. Nach dem Urteil hatte die Stadt für den besagten Abschnitt Tempo 30 anstelle der bisher geltenden 50 Stundenkilometer eingeführt. Doch nun könnte es wieder von vorne losgehen.

Heike Kainz sprach von einer "misslichen" Situation. Ihr zufolge würde allein schon der Ausbau Verbesserungen bringen und auch die Verkehrssicherheit der Schulkinder erhöhen. Tempo 30 sei auf einer ausgebauten Straßen viel besser zu kontrollieren als auf der bisher eher unübersichtlichen Strecke mit ihren Buckeln. Zudem würde die bisher wenig frequentierte Fußgängerampel an die Hitlstraße verlegt, wo viele zur Schule und S-Bahn gingen, und zwei Zebrastreifen eingebaut, so dass es mehr Stellen gebe, die zu maßvollem Fahren zwängen.

© SZ vom 16.11.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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