Streit um Nazi-Propaganda:Bayern muss zahlen

Den Streit um Beschlagnahme von "Zeitungszeugen" hat der Verleger Peter McGee nun vor dem Oberlandesgericht München gewonnen. (Foto: dpa)

Weil ein britischer Verleger NS-Propagandablätter in einer historischen Zeitschrift veröffentlichte, beschlagnahmten bayerische Behörden 2009 rund 12 000 Exemplare. Das war rechtswidrig - entschied nun das Oberlandesgericht. Der Verleger darf mit viel Geld rechnen.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Im schon fünf Jahre währenden Dauerstreit zwischen dem britischen Verleger Peter McGee und dem bayerischen Staat hat das Oberlandesgericht München am Donnerstag der Klage des Engländers in Teilen stattgegeben - Geld muss fließen, wie viel genau ist noch nicht klar.

McGee fordert Satisfaktion für eine von der Staatsregierung 2009 veranlasste Aktion: Bundesweit ließ sie rund 12 000 Exemplare der ersten Ausgabe von McGees Sammeledition Zeitungszeugen an den Kiosken beschlagnahmen, weil ihr Auszüge aus der NSDAP-Zeitung Völkischer Beobachter beilagen. Sinngemäß rechnet McGee vor, dass die auf viele Folgen ausgelegte Edition wegen der Beschlagnahmung schlecht gelaufen sei, nicht die erwarteten Gewinne abgeworfen habe. Rund 2,6 Millionen Euro will er aus der Staatskasse haben.

Entscheidung von damals sei nachvollziehbar

Wie schon das Landgericht München I hat nun auch das Oberlandesgericht München grundsätzlich festgestellt, dass Staatsanwalt und Ermittlungsrichter aus heutiger Sicht mit der Anordnung der Beschlagnahmung objektiv zwar rechtswidrig gehandelt hatten. McGee stehe "eine Entschädigung aus enteignungsgleichem Eingriff" zu. Dennoch sei die Eilentscheidung zum damaligen Zeitpunkt nachvollziehbar und vertretbar gewesen - folglich hätten Staatsanwalt und Ermittlungsrichter nicht gegen Amtspflichten verstoßen.

Über die Höhe der Entschädigungszahlung soll wieder in der ersten Instanz verhandelt werden. Die hatte schon einmal einen Betrag zwischen 15 und 25 Prozent der Millionenforderung als Vergleich angeregt. Wahrscheinlich geht der Fall vorher aber noch zum Bundesgerichtshof.

© SZ vom 28.11.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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