Vogelgrippe:Wie gefährlich ist das Virus?

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Blick auf die Landkreiskarte: Amtstierarzt Johannes März. (Foto: Georgine Treybal)

Amtstierarzt März schätzt das Gesundheitsrisiko für den Menschen als gering ein

Interview von Sabine Bader, Starnberg

Für Amtstierarzt Johannes März war das vergangene Wochenende beileibe kein Gewöhnliches. Er verbrachte die letzten Tage überwiegend an seinem Schreibtisch im Starnberger Landratsamt. Natürlich nicht ohne Grund: In Breitbrunn am Ammersee ist eine tote Seeschwalbe gefunden worden, die nach ersten Erkenntnissen der Experten mit hoher Wahrscheinlichkeit das Vogelgrippevirus in sich trug. Jetzt galt es für die Behördenvertreter erste Vorkehrungen zu treffen. Die SZ sprach mit dem Veterinärmediziner über die nächsten Schritte.

SZ: Herr März, der Starnberger See und der Ammersee sind große Rückzugsorte für Wasservögel im Winter. Rund 40 000 Wildvögel verbringen hier durchschnittlich die kalte Jahreszeit. Haben Sie bei dieser beeindruckenden Anzahl an Tieren schon befürchtet, dass Sie sich mit dem Thema Vogelgrippe befassen müssen?

Mit dem Vogelzug und der zunehmenden Vogeldichte steigt das Risiko des Eintrages neuer Influenza-Subtypen in eine Region während der Herbst- und Wintermonate eines Jahres deutlich an. Der jüngste Verdachtsfall überrascht mich daher nicht. Und es wird in diesem Winter vermutlich auch nicht der letzte Fall bei einem Wildvogel gewesen sein.

Wie genau wirkt sich das Virus in den Vögeln aus?

Die Erkrankung geht meist mit erheblichen Veränderungen an den Schleimhäuten der Atem- und Verdauungsorgane der Tiere sowie in Gehirn und Blutgefäßen einher, die mehr oder weniger schnell zum Tode führen.

Besteht eine Gesundheitsgefahr für den Menschen?

Das gesundheitliche Risiko ist nach bisherigen Erkenntnissen für den Menschen gering. Gleiches gilt im Übrigen auch für Hunde.

Wie lässt sich jetzt die Ausbreitung des Krankheitserregers verhindern?

Die Ausbreitung des Geflügelpestvirus in der Wildvogelpopulation lässt sich nicht verhindern. Anders ist es beim Hausgeflügel: Hier kann zum Beispiel durch eine befristetet Aufstallung des Hausgeflügels der Eintrag von Influenzaviren und damit das Risiko des Auftretens von Geflügelpestfällen in Geflügelbeständen deutlich reduziert werden.

Was sind Ihre Aufgaben als Amtstierarzt in diesem speziellen Fall?

Die Aufgabe des Landratsamtes besteht darin, durch Anordnung geeigneter Maßnahmen die Hausgeflügelbestände so weit als möglich zu schützen und die Bevölkerung zu informieren.

© SZ vom 14.11.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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