Wildschweine:Im Visier der Bauern

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Kreisbauernobmann Georg Zankl plädiert für Saufänge, um die Tiere zu dezimieren. Denn er fürchtet die Verbreitung der "Afrikanischen Schweinepest". Jäger und Landratsamt sehen keinen Anlass für die nicht waidgerechte Jagd

Von Sabine Bader, Starnberg

Wildschweine sind bekanntlich sauschlau. Und so gelingt es ihnen vortrefflich, ihre Jäger an der Nase herumzuführen. Außerdem sind sie nachtaktiv, was den häufig privaten Jagdpächtern den Schlaf raubt. Kurzum: Die Wildschweinjagd ist nur bedingt ein Vergnügen. Dass Wildschweine im Fünfseenland auf dem Vormarsch sind, ist bekannt. Sie durchwühlen Felder und Wiesen und können in kürzester Zeit halbe Ernten vernichten. Kein Wunder also, dass die Tiere bei Landwirten alles andere als beliebt sind. Aber sind sie wirklich eine Plage? Kreisbauernobmann Georg Zankl will die Tiere jedenfalls mit drastischen Mitteln bekämpfen.

Anlass ist für Zankl die "Afrikanische Schweinepest", die seit drei Jahren von Russland her kommend im Baltikum, in Ostpolen, der Ukraine und Rumänien grassiert und sich auch in Richtung Bayern ausbreiten könnte. Zankl will daher Saufangzäune errichten - Lebendfallen also, in die Wildschweine mit Hilfe von Futterködern gelockt und dann relativ problemlos erlegt werden können.

In Tierschützerkreisen ist diese Art der Wildschweinjagd jedoch äußerst umstritten. Zumal Zankl auch noch gern hätte, dass Saufänge schon präventiv, quasi im Vorgriff einer möglichen Seuche, aufgestellt werden dürfen und überdies auch der Einsatz von Nachtsichtgeräten erlaubt werde. Denn sollte es - so das von ihm skizierte Szenario - tatsächlich zum Ausbruch der Afrikanischen Schweinpest kommen, stelle diese auch eine erhebliche Gefahr für Hausschweine dar. Auf den Menschen ist die Schweinepest nicht übertragbar. Am Rande bemerkt: Es gibt im Landkreis nur wenige nennenswerte Schweinebetriebe. Den mit Abstand größten Betrieb im Fünfseenland besitzt Georg Zankl in Gilching. Er hält rund 1300 Schweine.

Die tierschutzrechtlich umstrittenen Saufänge dürfen ohnehin nur in Ausnahmefällen genehmigt werden: Etwa wenn laut Paragraf 1 des Tierschutzgesetzes "ein vernünftiger Grund besteht". Ein solcher Grund wäre etwa der Ausbruch einer Tierseuche. Der Saufang soll verhindern, dass die Seuche weiter um sich greift. Gängige Jagdmethoden wie die Ansitzdrück- oder Erntejagd sind im Seuchenfall allerdings nicht mehr möglich.

Für Hartwig Görtler, den Kreisvorsitzenden der Jäger im Fünfseenland, besteht kein Zweifel: Wildschweine in Saufangzäunen zu erlegen "ist überhaupt nicht waidgerecht". Was den konkreten Antrag des Bauernobmanns angeht, meinte der Kreisvorsitzende der Jäger: "Erst wenn die vorgebrachten Argumente so schwer wiegen, dass sie das Tierschutzgesetz beugen, kann man von der tierschutzkonformen Jagd Abstand nehmen." Einen solchen Nachweis hätten die Bauern bislang jedoch noch nicht erbracht. Was eine Seuchengefahr angehe, müsse diese ohnehin zuvor von offizieller Seite ausgerufen werden.

"Für uns wäre das Errichten von Saufängen das allerletzte Mittel", stellt auch Landratsamtssprecher Stefan Diebl klar. Man bräuchte für solch eine Entscheidung in jedem Fall belastbares Datenmaterial belegt durch Tierzahlen und Schäden. Der Einsatz von so genannten Nachtsichtvorsatzgeräten - sind Geräte, die mit dem jeweiligen Gewehr fest verbunden sind - ist bislang grundsätzlich verboten und wäre laut Diebl nur durch eine Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamtes (BKA) möglich. Generell seien Jagdfragen ohnehin nichts, worüber der Starnberger Kreistag zu entscheiden habe.

Kreisbauernobmann Georg Zankl möchte erreichen, dass Wildscheide stärker bejagt werden. (Foto: Franz Xaver Fuchs)

Anders sieht es in Sachen Trichinenuntersuchung aus: Die Gebühren von rund 20 Euro pro erlegtem Tier muss bislang der jeweilige Jäger bezahlen. Pro Kilogramm Wildschweinfleisch bekommt er allerdings nur vier Euro. Ein schlechtes Geschäft also. Bei Frischlingen übersteige die Gebühr bei weitem den Verkaufserlös. Zankl beantragte daher, dass diese Summe vom Landkreis übernommen und somit von der Allgemeinheit getragen wird. Das wäre für die Jäger ein Anreiz zur Wildschweinjagd. Laut Diebl kämen so bei einem jährlichen Abschuss von bislang um die 480 Tieren (2016) rund 10 000 Euro an Mehrausgaben auf den Landkreis zu.

Übrigens: Jedes erlegte Wildschwein muss auch auf radioaktive Belastungen untersucht werden, denn das Fleisch schwer belasteter Tiere darf nicht in den Handel gelangen und muss entsorgt werden. Laut CSU-Kreisrat und Jäger Helmut Wagner stammen die hohen Radioaktivitätswerte von Pilzen, die die Tiere fressen und die auch 30 Jahre nach der Reaktor-Katastrophe in Tschernobyl noch verseucht sind.

© SZ vom 27.10.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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