Starnberg:Verwaltungsgerichtshof akzeptiert Stahlplatten

Können rostende Stahlplatten Kunst sein? Diese Frage, die der Starnberger Hausbesitzer Markus Heckl mit einer Anfechtung gegen die Beseitigungsanordnung des Landratsamt aufgeworfen hatte, ist nun vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantwortet: Die insgesamt vier Stahlplatten mit einer Höhe von zwei Metern dürfen stehen bleiben. Unter Abänderung eines Urteils aus dem Vorjahr wurde der Bescheid des Landratsamts aufgehoben, teilt Rechtsanwalt Otto Gaßner mit. Das Gericht stützt sein Urteil auf einen Ortstermin; die SZ berichtete am 21. Dezember über die Besichtigung mit anschließender Verhandlung.

© SZ vom 31.12.2015 / phaa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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