Starnberg:Verhinderte Aufklärung

Lesezeit: 1 min

WPS-Stadtrat Klaus Huber bremst Information zu Tunnel und Umfahrung

Klaus Huber, WPS-Stadtrat und Vereinsvorsitzender "Pro Umfahrung", versucht auf gerichtlichem Weg, einen Beschluss des Starnberger Stadtrats auszuhebeln: Das Gremium hatte am 3. Juli mehrheitlich beschlossen, alle Starnberger Bürger mittels einer Postwurfsendung über die Problematik Tunnel und Umfahrung zu informieren. Inhalt soll - neben einem Anschreiben - ein protokolliertes Gespräch zwischen Vertretern der Stadt, Stadträten und Oberster Baubehörde sein, das im Januar im Innenministerium stattfand. Huber war als einer der Initiatoren des Bürgerbegehrens "Kein Tunnel in Starnberg" von der Debatte im Stadtrat ausgeschlossen worden.

Gemäß einer Pressemitteilung vom Freitag aus dem Starnberger Rathaus hat das Verwaltungsgericht München die Verwaltung über eine "einstweilige Anordnung" informiert. Demnach müsse die Stadt "bis zu einer Entscheidung über den vorliegenden Antrag" den Vollzug des Stadtratbeschlusses vom 3. Juli - also die Verteilung der Postwurfsendung mit dem Gesprächsprotokoll - unterlassen. Zur Begründung wurde unter anderem erläutert, dass "der sogenannte Schiebebeschluss im tenorierten Umfang zu erlassen war, um dem Antragsteller (Huber; Anm. d. Red.) effektiven Rechtsschutz zu gewähren und die Schaffung nicht revidierbarer ("vollendeter") Tatsachen zu vermeiden."

Huber hatte über seinen Anwalt am 19. Juli beim Verwaltungsgericht beantragt, die Stadt im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, den Vollzug des Stadtratsbeschlusses zur Verteilung des Infoflyers vorläufig zu unterlassen. "Das Gericht sieht sich derzeit noch nicht in der Lage, über den Eilantrag abschließend zu entscheiden", heißt es in der Pressemitteilung der Stadt. Gleichwohl bestehe ein Recht des Antragstellers auf vorläufigen und effektiven Rechtsschutz.

Stefan Frey (CSU) indes hinterfragt: "Was gibt es zu verbergen? Sollen die Bürgerinnen und Bürger unbedingt nicht wissen dürfen, was in dem Protokoll der Obersten Baubehörde steht?"

© SZ vom 29.07.2017 / phaa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: