Starnberg:Streit eskaliert

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Paar muss sich gemeinsam vor dem Amtsgericht verantworten

Von Christian Deussing, Starnberg

Er wollte die schwierige Beziehung noch retten, seine Partnerin dagegen nicht. Die Frau provozierte ihn offenbar am Ende damit, in ein Bordell ziehen zu wollen, damit er sie "endlich los" sei. Schließlich war der Streit in ihrer Wohnung in Gauting eskaliert, wobei der Handwerker laut Anklage aus Wut die Frau schlug, ihren Laptop zerstörte und noch mit einer Hochbettleiter am Kopf traf. Die Kosmetikerin hatte indes den Spiegel in der Garderobe demoliert, Rucksack und Kleidung ihres Lebensgefährten zerschnitten und ein Küchenmesser in eine Radiobox gerammt. Der rabiate Streit hatte sich in einer Mainacht vor drei Jahren ereignet.

Das frühere Paar saß am Donnerstag auf der Anklagebank im Starnberger Amtsgericht. Der 41-jährige Mann wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt und muss 1200 Euro an einen Sozialverein zahlen. Die 38 Jahre alte Frau kassierte eine Geldstrafe, weil sie die Sachbeschädigung begangen hatte. "Ich wollte ihr das Messer entwenden, sie aber nicht verletzen", beteuerte der Mann im Prozess und betonte in "Notwehr" gehandelt zu haben. Der Gautinger hatte sich zwar zunächst auf seine selbst gebaute Hochbett-Galerie zurückgezogen - ging dann aber auf die Frau mit der Leiter los, als diese seine Klamotten zerschnitt.

Die einstige Partnerin erzählte, dass er mit "starrem Blick" nach Hause gekommen und wie ein "Tiger im Käfig herumgelaufen" sei. Mit dem Messer habe sie ihn nur erschrecken wollen, damit er nicht auf sie los gehe, betonte die Angeklagte. Sie sei nach der Attacke mit der Leiter umgefallen und habe kurz das Bewusstsein verloren. "Meine Rippen waren geprellt und ich spürte jeden Knochen", erinnerte sich die Frau, deren Oberlippe in der Klinik genäht werden musste.

Für den Verteidiger des Mannes war die Bettleiter eine "Distanzwaffe". Zudem erinnerte er daran, dass gegen die Ex-Freundin zunächst wegen eines "versuchten Tötungsdeliktes" ermittelt wurde. Denn sie habe mit dem Messer hantiert. Im Zweifel müsse daher sein Mandant, der in eine Notwehrsituation geraten sei, freigesprochen werden. Zuvor hatte der Staatsanwalt dies jedoch in Abrede gestellt und betont, dass der Angeklagte die Frau "abstrafen und ihr zeigen wollte, wer Herr im Hause ist".

Einig waren sich die Parteien darin, dass es sich offenkundig um eine "Beziehungstat" zwischen einem Alkoholiker und einer psychisch labilen Frau, sprich Borderlinerin, gehandelt hatte. Zudem hatten die Kontrahenten sehr viel getrunken. Eine Rechtsmedizinerin verwies daher auf eine seinerzeit "alkoholbedingte Enthemmung" der beiden Angeklagten. Glücklicherweise sei bei dem Streit und erheblichen Angriff mit der Leiter auf die Frau nicht mehr passiert, befand schließlich die Richterin.

© SZ vom 19.06.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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