Starnberg:Stallpflicht gilt weiter

Bei 24 von 31 toten Vögeln wird der Grippevirus H5N5 nachgewiesen

Von Sabine Bader

StarnbergSo ist das mit Vielem in der multimedialen Welt: Die Themen ploppen auf, sind überall präsent - so, als gäbe es nicht Wichtigeres - und geraten dann wieder in Vergessenheit. Ein Beispiel der jüngsten Zeit ist die Vogelgrippe. Mitte November war der erste Verdachtsfall vom Ostufer des Ammersees gemeldet worden. Ein Spaziergänger hatte nahe des Dampferstegs in Breitbrunn eine tote Lachmöwe gefunden. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wies in den Organen des Tieres Aviäres Influenza Genom vom Subtyp H5 nach.

Als erste Maßnahme informierte das Landratsamt alle betroffenen Geflügelhalter über den Fund und verhängte vorsorglich eine Stallpflicht für Geflügel im Umkreis von drei Kilometern um den Fundort. Damit soll verhindert werden, dass Wildvögel durch Futter- und Tränkeeinrichtungen von Hausgeflügel angelockt werden und so der Vogelgrippevirus in den Bestand eingeschleppt wird. Ein paar Tage später wurden auch Funde vom Uferbereich des Starnberger Sees gemeldet. Und wieder einige Tage darauf verhängten die Bayerischen Behörden für alle Nutztierhalter in Bayern eine Geflügel-Stallpflicht.

Nach aktuellen Erkenntnissen des Landratsamts Starnberg sind inzwischen im Landkreis 31 tote Vögel untersucht worden. Bei 24 von ihnen konnten die Experten das Virus H5N8 nachweisen, sieben Funde waren negativ. Laut Amtssprecher Stefan Diebl gilt die Stallpflicht aber ohnehin uneingeschränkt für alle Geflügelhalter weiter. Von der zwölften Woche an, also ab dem 17. Februar, dürfen die Geflügelhalter allerdings die Eier ihre Hennen nicht mehr Freilandeier nennen, sondern müssen sie umetikettieren auf Bodenhaltung. Gartenbesitzer, die Vögel füttern, können aufatmen: Singvögel sind nicht von der Vogelgrippe betroffen.

© SZ vom 23.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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