Starnberg:Prozess gegen Sportwagenfahrer

Geschäftsmann hatte auf dem Autobahndreieck Starnberg einen tödlichen Unfall verursacht

Der Sportwagenfahrer, der am 3. August 2013 auf dem Starnberger Autobahndreieck einen tödlichen Unfall verursacht hat, wehrt sich gegen den erlassenen Strafbefehl. Demnach soll der 52-jährige Geschäftsmann aus Leonberg (Baden Württemberg) wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung 27 000 Euro zahlen. Zudem wurde gegen den Autofahrer vom Amtsgericht Starnberg ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt. Nun hat der 52-Jährige aber noch fristgerecht Einspruch erhoben, so dass es wohl in den nächsten Monaten zu einem Prozess kommen wird, wie das Amtsgericht Starnberg am Freitag bestätigte.

Bei dem Unfall hatte der Mann laut Staatsanwaltschaft mit 180 Stundenkilometern das Auto einer 67-jährigen Weilheimerin in Fahrtrichtung München regelrecht abgeschossen. Bei dem Aufprall wurde die Frau schwer verletzt und starb wenig später in einer Klinik. Der damals 54 Jahre alte Beifahrer des Unfallverursachers erlitt unter anderem eine Gehirnerschütterung. Dem Leonberger wird auch vorgeworfen, mit frisierter Motorleistung und ungeeigneten Bremsbelägen und Reifen auf der Garmischer Autobahn unterwegs gewesen zu sein. Bei Tempo 255 hatten sich die Laufflächen der hinteren Reifen gelöst, woraufhin der Fahrer die Kontrolle über sein Auto verlor.

© SZ vom 28.03.2015 / deu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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