Starnberg:Mehr als ein Kilogramm Marihuana gekauft

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32-Jähriger Starnberger muss sich wegen schwunghaften Drogenhandels vor dem Schöffengericht verantworten

Von Christian Deussing, Starnberg

Marihuana hatte der Starnberger erworben, konsumiert und teilweise auch weiter verkauft: In vier Fällen zu jeweils 250 Gramm und einmal hundert Gramm von dem Rauschgift. Das schwunghafte Dreiecksgeschäft war einige Monate lang gut gelaufen, bis der Einzelhandelskaufmann nach eigenem Bekunden lieber aussteigen wollte. Doch es war schon zu spät. Der 32-Jährige, einschlägig vorbestrafte Angeklagte, musste sich am Dienstag vor dem Schöffengericht Starnberg wegen vorsätzlichen Handelns und unerlaubten Besitzes von Drogen in "nicht geringer Menge" verantworten. Der Mann kam haarscharf daran vorbei, ins Gefängnis zu müssen: Gegen ihn wurde eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung verhängt, wobei ein vorheriges Urteil wegen Kokainbesitzes miteinbezogen wurde.

Der Angeklagte war im Prozess äußerst angespannt und atmete tief durch, als ihm gewiss wurde, doch nicht hinter Gitter zu müssen. Denn die Staatsanwältin hatte zwei Jahre und acht Monate Haft für den Verkäufer gefordert. Eine Bewährung wäre somit nicht mehr möglich gewesen. "Ich bin mir meiner Schuld bewusst", sagte der geständige Angeklagte. Er betonte aber, freiwillig eine Therapie begonnen zu haben und erst später mit Kokain rückfällig geworden zu sein, als sich seine ahnungslose Freundin von ihm nach der Durchsuchung der Wohnung getrennt habe. "Ich geriet damals in eine Lebenskrise", erzählte der schmächtige Mann, der im Nebenjob nun auch als selbständiger Fotograf tätig ist und inzwischen in München wohnt.

Sein Verteidiger kämpfte in der Verhandlung darum, seinem Mandanten den Freiheitsentzug zu ersparen. Der Anwalt erinnerte daran, dass der Angeklagte "reinen Tisch gemacht" und mit Angaben zum Hintermann und zur Lieferkette auch "Ross und Reiter" genannt habe. Der Angeklagte sei nach zwölf Jahren von seiner Partnerin wegen der Drogensache verlassen worden und habe auch nach dem Rückfall wieder versucht, über eine Therapie "auf den grünen Zweig zu kommen", erklärte der Verteidiger und verwies abermals auf die "Aufklärungshilfe" des Ex-Starnbergers. Dieser Version wollte jedoch die Staatsanwältin so nicht zustimmen. Schließlich sei der Hintermann nicht durch dessen Aussagen entlarvt worden, weil der Lieferant seinerzeit "längst auf dem Schirm der Polizei" gewesen sei.

Amtsrichterin Brigitte Braun sprach in ihrer Urteilsbegründung von einer "sehr grenzwertigen" Entscheidung. Sie diene jetzt als "letzte Warnung", auch hinsichtlich darauf, bei einer neuen Krise eine Beratung aufzusuchen. Zwar habe der Angeklagte nur weiche Drogen verkauft, trotzdem dürfe Haschisch nicht verharmlost werden. Es könne "viele Menschen aus der Bahn werfen", lethargisch machen und Einstiegsdroge sein, warnte die Richterin. Sie befand in diesem Fall, dass die zweijährige Bewährungsstrafe insgesamt noch vertretbar sei, da der Angeklagte sich nun auf einem "guten Weg" befinde und frühzeitig ein umfassendes Geständnis abgelegt habe. Eine Rolle dürfte auch gespielt haben, dass einer der Hintermänner offenkundig unglaubwürdige Aussagen bei den Ermittlern gemacht hatte: Er hatte nämlich zuerst behauptet, der frühere Starnberger habe 3, 1 Kilo Kokain besessen. Doch dann sei es um die Hälfte weniger gewesen, wie es im Prozess hieß.

© SZ vom 13.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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