Übertritt:Lehrer fordern Wahlfreiheit

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Oft hängt es an Hundertsteln hinter dem Komma, ob ein Kind den Übertritt auf das Gymnasium schafft. Katharina Baur, Kreisvorsitzende des Lehrer- und Lehrerinnenverbands, plädiert dafür, dass Eltern frei entscheiden können. Und sie begrüßt den Verzicht auf Zwischenzeugnisse

Von Otto Fritscher, Starnberg

Katharina Baur, Lehrerin an der Starnberger Mittelschule, stellt die Frage, obwohl ihr die Antwort eigentlich völlig klar ist: "Teilweise treten bei uns ganze Klassen geschlossen von der Grundschule aufs Gymnasium über. Sind die Kinder wirklich alle für den Übertritt geeignet?" Beurteilt würden die Kindern nach ihren Noten, oftmals komme es auf Hundertstel hinter dem Komma an. Hans-Peter Etter, Kreisvorstandsmitglied des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbands (BLLV), kann da nur den Kopf schütteln: "Das ist nicht nur völlig unpädagogisch, das ist der pure Wahnsinn", sagt Etter bei dem "Bildungspolitischen Pressegespräch", zu dem der BLLV am Dienstagnachmittag in die Starnberger "Au" geladen hat.

Anlass: Am Freitag dieser Woche werden wieder die Zwischenzeugnisse verteilt - oder an deren Stelle "Lernentwicklungsgespräche geführt", aber nur in den ersten drei Klassen der Grundschulen. Für diese neue Form der Beurteilung haben sich nach Angaben von Katharina Baur, die BLLV-Kreisvorsitzende ist, die allermeisten der 18 Grundschulen im Landkreis Starnberg entschieden.

"Das ist immerhin ein Schritt in die richtige Richtung", sagt Baur. Das Lernentwicklungsgespräch gibt es erst seit dem Schuljahr 2014/15, aber es habe sich bewährt. "Man kann viel differenzierter auf das Kind eingehen", erklärt Nicole Bannert, stellvertretende BLLV-Kreisvorsitzende und Lehrerin an der Oskar-Maria-Graf-Grundschule in Aufkirchen. Bei diesem Gespräch redet die Lehrkraft direkt mit dem Schüler über Stärken und Schwächen, es können sogar - wie im Arbeitsleben - Zielvereinbarungen geschlossen werden. Die Eltern hören zu. Soweit die Theorie.

Doch oftmals wollen Eltern nicht akzeptieren, dass ihr Kind eben kein Vollchecker ist, vor allem, wenn es um den Übertritt geht. "Was die Drohung mit dem Rechtsanwalt betrifft, auch in diesem Punkt ist der Landkreis Starnberg spitze", sagt Hans-Peter Etter. Und er muss es wissen, denn er leitet seit 21 Jahren die Rechtsabteilung beim BLLV, die Lehrkräften Unterstützung angedeihen lässt. "Wir sollten uns nicht einschüchtern lassen", sagt Nicole Bannert, aber auch sie weiß von Fällen, wo Lehrer um des lieben Friedens Willen schon mal die bessere Note vergeben haben.

Stress, der sich vermeiden ließe, wenn man auch in Bayern einer Forderung des Lehrerverbands nachkäme, weiß Etter: "Wir fordern, dass die Eltern frei über die schulische Laufbahn ihrer Kinder entscheiden können", sagt Etter, natürlich unter ausdrücklicher Beachtung dessen, was die Lehrkräfte empfehlen. So könnte auch der Formalismus eingedämmt werden, der den Lehrern in der vierten Grundschulklasse Fesseln anlegt. "22 Proben, zwölf in Deutsch und je fünf in Mathematik und in Heimat- und Sozialkunde müssen geschrieben werden", erklärt Bannert. Sie müssen vorher angekündigt werden, es gibt Zeiten, in denen Proben erlaubt sind, und andere, in denen sie verboten sind - alles Dinge, die die Lehrer beachten müssen. An diesem Punkt kommt wieder Etter ins Spiel: "Eltern verlangen immer häufiger, dass die Proben nachkorrigiert werden, und sie lassen den Rechtsanwalt nachprüfen, ob alle einschlägigen Vorschriften beachtet worden sind." Er weiß von einem Fall, in dem zwei Jahre lang um den Übertritt eines Schülers aufs Gymnasium prozessiert wurde.

"Das macht es uns nicht gerade leicht. Wir wollen den Schülern ja nicht den Weg verbauen, sondern sie so gut fördern, wie es uns möglich ist", versichert Katharina Baur.

© SZ vom 15.02.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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