Starnberg:"Kuriose Situation"

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Der Verkauf des Wangener Weihers wird den Starnberger Stadtrat auch weiterhin beschäftigen. (Foto: Nila Thiel)

Die Kommunale Rechtsaufsicht im Landratsamt stellt fest, dass Starnbergs Bürgermeisterin den Wangener Weiher aus diversen Gründen gar nicht hätte verkaufen dürfen. Dennoch bleibt das umstrittene Geschäft vorerst folgenlos

Von Peter Haacke, Starnberg

Der im Jahr 2015 bekannt gewordene Verkauf des Wangener Weihers durch Starnbergs Bürgermeisterin Eva John an einen Privatmann hätte nicht erfolgen dürfen: Das ist das Ergebnis einer Prüfung der Kommunalen Rechtsaufsicht am Landratsamt, über das die Mitglieder des Stadtrats, die Stadtverwaltung und betroffene Anlieger in der Vorwoche informiert wurden. Demnach wurde das Wertermittlungsverfahren für das knapp 400 Quadratmeter große Grundstück durch die Stadt "formal nicht ordnungsgemäß durchgeführt" und stellt zudem einen "Verstoß gegen den Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung dar". Die Rechtsaufsicht stellt dazu fest: "Der Verkauf des Grundstücks mit Löschweiher ist für uns nicht nachvollziehbar". Gleichwohl kommt die Behörde aber zum Ergebnis, dass der Verstoß nicht "zur Nichtigkeit des Grundstücksgeschäfts" führt.

Groß war die Empörung gewesen, als Stadtrat Winfried Wobbe (UWG) in der Stadtratssitzung im Juli 2015 vom überraschenden Verkauf des Wangener Feuerwehrlöschteichs im Stadtrat berichtet hatte. Für lediglich 5000 Euro hatte John das Grundstück veräußert, ein neuer Zaun wurde um das Areal gezogen. Zudem war der Teich im Lauf der Folgemonate für einen mittleren fünfstelligen Betrag zu Lasten der Stadt saniert worden. John indes enthielt sich bislang einer öffentlichen Stellungnahme. Bei der Rechtsaufsicht machte die Stadt jedoch im Februar 2016 geltend, dass es auf dem Weihergrundstück "immer wieder zu Missständen gekommen" sei, weil dort Gartenabfälle entsorgt wurden. Zudem erfordere die große Weide am Ufer des Teichs, die mittlerweile gefällt wurde, "viel Pflegeaufwand". Nach Darstellung der Stadtverwaltung sei der Verkauf daher "in jeder Hinsicht vorteilhaft gewesen".

Das sieht die Rechtsaufsicht anders - insbesondere unter Berücksichtigung des Artikels 75 der Gemeindeordnung, wonach eine Gemeinde nur Vermögensgegenstände veräußern darf, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht braucht. Die Rechtsaufsicht stellt fest: "Die von der Stadt dargelegten Gründe können ( . . . ) einen Verkauf des Weihers nicht rechtfertigen." Zudem mache es "keinen Sinn, wenn die Bürgermeisterin einen Weiher verkauft, den die Stadt zur Löschwasserbevorratung benötigt". Dadurch sei die "kuriose Situation" entstanden, dass sich die Stadt vertraglich verpflichtet hat, einen Weiher für Löschzwecke instand zu setzen und zu unterhalten, der nicht mehr in ihrem Eigentum steht. Die Rechtsaufsicht konstatiert, dass John grundsätzlich für das Geschäft zuständig war und für die Stadt auch keine Verpflichtung bestand, das Grundstück öffentlich auszuschreiben, weil "kein abgaberechtlich relevanter Bauauftrag erteilt wurde".

Allerdings sei das Verfahren der Stadt zur Wertermittlung "unzureichend". Der Gutachterausschuss des Landkreises sei zum Ergebnis gekommen, dass nur eine "eingeschränkte Nutzbarkeit der Liegenschaft möglich sei" und weitere "wertmindernde Faktoren" vorlägen; eine Summe wird nicht genannt, das Areal sei jedoch "nicht unter Wert" verkauft worden. Über eine mögliche Wertsteigerung für den Fall, dass der Weiher als Löschteich nicht mehr benötigt wird, gibt es aber keine Aussage.

Ob und welche Konsequenzen aus dem umstrittenen Grundstücksgeschäft folgen, ist derzeit nicht absehbar. Das Landratsamt jedenfalls sieht keinen Anlass für "rechtsaufsichtliche Maßnahmen" gegen Starnbergs Bürgermeisterin. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrats hatte dem Gremium allerdings Mitte Dezember empfohlen, von einer Entlastung Johns bis zum Vorliegen einer Stellungnahme der Rechtsaufsicht zum Weiher-Verkauf abzusehen. Der Stadtrat könnte sich frühestens am Montag, 30. Januar, mit der Sache befassen; der Haupt- und Finanzausschuss berät am Dienstag, 24. Januar.

© SZ vom 19.01.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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