Starnberg:Heftige Kritik an Plänen für die Ortsmitte

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Viel zu groß und viel zu nahe an der Würm: An den Plänen für das Grill-Grundstück in Gauting hagelt es Kritik. (Foto: Privat)

Der Bebauungsplanentwurf für das Grill-Grundstück stößt beim Bürgerforum Gauting auf größte Bedenken. Auch die Architekten sprechen von "Wucht"

Von Blanche Mamer

Gauting Mit großer Besorgnis sieht der Vorstand des Bürgerforums Gauting den Bebauungsplanentwurf für das Grill-Grundstück in der Gautinger Ortsmitte. Die Vorsitzenden Ulla Ziegler und Mechthild Lobisch haben einige heftige Kritikpunkte, die sie stellvertretend für viele Bürger, in ihren Bedenken und Einwänden zum Bebauungsplan 132 A schriftlich vorgelegt haben. Der überarbeitete Entwurf in der Fassung vom 26. März 2015 war vom 23. April bis 22. Mai öffentlich ausgelegt.

In einem Pressegespräch kritisieren die Bürgerforum-Sprecherinnen das extrem hohe Baurecht, das nach der Sitzung des Bauausschusses am 4. November 2014 um 700 Quadratmeter erweitert worden sei, von 3391 auf 4o21 Quadratmeter. Dadurch werde einem privaten Bauträger ein großer Vorteil verschafft und die gesetzlichen Vorgaben um bis zu 43 Prozent überschritten, sagt Ziegler. Sie weist zudem auf die Problematik der zukünftigen Verkehrsentwicklung am Hauptplatz und die Kosten für die Öffentlichkeit hin. Denn die Grubmühlerfeld- und die Schlossstraße müssen wegen des Bauvorhabens umgebaut werden. Ziegler und Lobisch monieren auch, dass die Abstandsflächen nicht eingehalten werden und dass der Weg an der Würm nicht als gemeindlicher Fußweg geplant sei, sondern lediglich als notariell beglaubigtes Wegerecht. Hinzukommt, so Ziegler, dass der Hochwasserschutz vernachlässigt wird. Das bisherige Überschwemmungsgebiet überdecke mehr als die Hälfte der geplanten doppelgeschossigen Tiefgarage.

Das gegenüberliegende Tengelmann-Haus, das immer zum Vergleich herangezogen wird, hat eine Geschossflächenzahl von 1,3. Das Grill-Hauptgebäude habe eine GFZ von 1,83 und werde trotzdem "kurioserweise als adäquates Gegenüber" bezeichnet, sagt Ziegler. Um die Ladenfläche zu vergrößern, wird das Gebäude um eine sogenannte Schublade erweitert, wodurch es nahe an die Würm rückt. Eine mindestens fünf Meter hohe Lattenverkleidung, eine "semitransparente Struktur", werde zur Auflage gemacht. Das bereitet selbst dem Planer Unbehagen, so Ziegler. Denn es heißt, dadurch werde der Landschafts- und Wegeraum eingeschnürt. Das Planungsbüro "Zwischenräume Architekten & Stadtplaner/Valentien + Valentien Landschaftsarchitekten" schreibt in der Begründung von einer "verhältnismäßig hohen Dichte", "dem relativ hohen Maß an baulicher Nutzung direkt am Landschaftsraum der Würm" und mahnt an, die größere Ladennutzung erfordere " großes gestalterisches Fingerspitzengefühl", um der "empfindlichen Lage gerecht zu werden und die Baumasse in ihrer Wucht zu mildern".

"Niemand aus dem Gemeinderat soll sich später auf Unkenntnis berufen", sagt Ziegler. Sie fordert, dass der städtebauliche Vertrag unbedingt vor Genehmigung des Bebauungsplanes verhandelt und öffentlich gemacht werden müsse. Ansonsten werde die Position der Gemeinde geschwächt. Vom Bauwerber verursachte Kosten, wie Straßenausbau, dürften nicht auf den Bürger zukommen. Auch müsse ein eventueller Regressanspruch an die Gemeinde im Falle von Überschwemmungen ausdrücklich ausgeschlossen werden.

Es sei ihr völlig unverständlich, wie die Bürgermeisterin die Mehrung von Baurecht, die zwischen ihr, dem Bauträger und der Verwaltung ausgehandelt wurde, als Kompromiss bezeichnen könne, sagte Ziegler.

© SZ vom 08.06.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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