Starnberg:Faustschlag mit Folgen

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25-Jähriger verletzt Obdachlosen und erhält Bewährungsstrafe

Von armin greune, Starnberg

Ein Totengedenken verträgt sich schlecht mit einer feucht-fröhlichen Geburtstagsfeier: Das sehr unterschiedliche Ruhebedürfnis zweier Gruppen auf der Starnberger Seepromenade hat im vergangen November zu einer Auseinandersetzung geführt, in der ein 25-jähriger Münchner einem Obdachlosen einen heftigen Fausthieb versetzt hat. Bei der juristischen Aufarbeitung dieses Zwischenfalls am Starnberger Amtsgericht blieb letztlich ungeklärt, ob der 25-Jährige während der Attacke auch noch einen Schlagstock mit sich führte. Deshalb wandelte Richterin Brigitte Braun den ursprünglichen Anklagevorwurf der gefährlichen Körperverletzung in "einfache" Körperverletzung um und verhängte eine viermonatige Haftstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Staatsanwältin hatte zuvor 15 Monate auf Bewährung gefordert und die "erhebliche Brutalität" der Tat betont.

Der Beschuldigte hatte lediglich eingeräumt, den Obdachlosen wegegeschubst zu haben, weil der schreiend auf ihn zugekommen sei. Zuvor habe man die offensichtlich betrunkene Gruppe gebeten, ruhiger zu sein. Denn der 25-Jährige war mit Freunden zur Seepromenade gekommen, um seines Bruders zu gedenken, der sechs Tage zuvor an einer Überdosis gestorben war: "Wir waren zu viert und wollten nur in Ruhe ein Bier trinken".

Ein paar Halbe mehr hatte wohl der Obdachlose intus, dem der Münchner zum 41. Geburtstag kräftig eine eingeschenkt hatte: "Die Faust auf die Fresse - einfach so", beschrieb es der Geschädigte. Dabei habe der Angreifer einen Schlagstock in der Hand gehalten, nicht aber damit zugehauen. Doch auch die Faust allein reichte für eine stark blutende Wunde im Gesicht und ein blaues Auge, das wochenlang zu sehen gewesen sei, sagte der 41-Jährige. Zum Abschluss seiner Aussage entschuldigte er sich beim Angeklagten: "Tut mir leid, aber die Wahrheit muss man sagen." Ähnlich äußerten sich ein Tutzinger und ein Starnberger, die zur Geburtstagsfeier eingeladen waren.

Am Ende hatte Braun keine Zweifel, dass der 25-Jährige "sich zu diesem Faustschlag hinreißen ließ". Zugunsten des Angeklagten werte sie, dass er in einer "psychischen Ausnahmesituation" stand. Nachteilig wirkte sich im Urteil aus, dass der Münchner bereits drei Mal zuvor wegen Schwarzfahrens und Alkohol am Fahrradlenker zu Geldstrafen verurteilt worden war.

© SZ vom 30.05.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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