Starnberg:Falsche Angaben zu Hartz IV

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Mann wird verurteilt, weil er Immobilienbesitz verschwiegen hat

Von Christian Deussing, Starnberg

Ein Kunsthistoriker hat Hartz IV beim Jobcenter in Starnberg beantragt und dabei verschwiegen, dass er und seine Ehefrau mehrere Immobilien in ihrem Heimatland Ungarn besitzen. Das Paar hatte dort im Jahr 2001 - drei Jahre vor ihrem Antrag - ein Anwesen und eine Eigentumswohnung geerbt und später die Objekte verkauft. Nun musste sich der bisher völlig unbescholtene Ehemann wegen Betrugs vor dem Amtsgericht Starnberg verantworten. Er versuchte dort, seine falschen Angaben bei der Bundesagentur zu rechtfertigen. Der 70-Jährige wurde jedoch zu einer Geldstrafe von 4200 Euro (210 Tagessätze zu 20 Euro) verurteilt und muss 10 760 Euro an die Agentur zurückzahlen. Diese Summe hatte der Angeklagte für seine "Bedarfsgemeinschaft" vom März 2011 bis zum Mai 2012 kassiert.

Die vorherigen sechs Jahre sind verjährt, denn sonst hätte der Staatsanwältin zufolge über soziale Zuschussleistungen von mehr als 300 000 Euro im Prozess verhandelt werden müssen. Die Anklägerin forderte in ihrem Plädoyer eine siebenmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Denn die Leistungen seien "erschlichen und die Vermögensverhältnisse nicht offengelegt" worden. Bei dieser "luxuriösen Situation" wäre das Geld nicht ausgezahlt worden, betonte die Staatsanwältin. Sie führte auch an, dass nur mit erheblichem Aufwand das Vermögen im Ausland zu ermitteln war.

Der Verteidiger erklärte, dass "keine eiskalte Vorsatztat" begangen worden und die geringe Rente des Ehepaares zu berücksichtigen sei, das Angst vor dem Verlust seiner Immobilien gehabt habe. Der Angeklagte gab erst zum Ende des Prozesses zu, den Fragebogen des Jobcenters zum Immobilienbesitz falsch ausgefüllt zu haben. "Das war ein Fehler, doch kein bewusster Betrug gewesen", erklärte der Mann. "Ich wollte niemanden schädigen, hatte aber damals keinen klaren Kopf in der Situation." Doch überzeugend klang dieser Version nicht, was der Amtsrichterin Christine Conrad anzumerken war. Sie musste zuvor immer wieder den Angeklagten auffordern, sich konkret zu den seinerzeit unwahren Angaben äußert. Nach Ansicht der Richterin waren dessen Aussagen verschleiernd und beschönigend. Es sei aber eben die gesetzliche Vorgabe, dass erst Vermögen verwertet oder anzurechen sei, bevor die "Allgemeinheit zahlen muss", betonte Conrad in ihrem Urteil.

© SZ vom 16.01.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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