Starnberg:Enkelin missbraucht

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Gericht verurteilt 86-jährigen Mann zu Bewährungsstrafe

Die Enkelin hatte die Ferien gern bei ihren Großeltern im Raum Berlin verbracht. Das war auch vor zwei Jahren so, bis sich der Opa an dem fast elfjährigen Mädchen verging, als es bei ihm im Bett schlief. Wie die Staatsanwaltschaft ermittelte, habe der Mann das Kind zuerst am Rücken gestreichelt und dann unsittlich berührt. Wenige Tage später sei der Großvater auch in der Wohnung seines Sohnes im Landkreis Starnberg übergriffig geworden und habe die körperlich schon weit entwickelte Schülerin missbraucht. Dabei habe das Opfer auch Schmerzen erlitten. Wegen sexuellen Missbrauchs wurde der 86-Jährige am Donnerstag vom Jugendschutzgericht in Starnberg zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss der pensionierte Gymnasiallehrer 6000 Euro an den Kinderschutzbund zahlen.

Der Angeklagte äußerte sich selbst nicht, stattdessen wies der Verteidiger die Vorwürfe zurück. Es habe eine enge familiäre Bindung gegeben, er habe die Kinder mit seiner Frau oft beaufsichtigt. Das sei meistens harmonisch verlaufen, hieß es in der Erklärung. Der Angeklagte bedauere, dass nun ein "dunkler Schatten über der Familie" liege. Der Kontakt zur Enkelin sei seit den Vorfällen abgebrochen.

Wegen der Umstände wurde die Öffentlichkeit Prozess weitgehend ausgeschlossen. Die Video-Vernehmung des Mädchens durch eine Ermittlungsrichterin wurde hinter verschlossen Türen gezeigt. Auch die Aussagen einer Therapeutin sowie der Mutter des Mädchens und die Plädoyers erfolgten in nicht öffentlicher Verhandlung. Eine Gutachterin hält die meisten Schilderungen des Mädchens für glaubhaft. Allerding waren die massiveren Übergriffe des Großvaters nicht zweifelsfrei zu belegen. Deswegen wurde der Mann wegen einfachen und nicht wegen schweren sexuellen Missbrauchs verurteilt.

© SZ vom 27.10.2017 / deu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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