Starnberg:Doppelt kassiert

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Feldafinger betrügt Arbeitsamt - Bewährungsstrafe

Von Christian Deussing, Starnberg

Er hat bei einer Sicherheitsfirma Geld verdient, gleichzeitig aber über längere Zeit Arbeitslosengeld kassiert und munter Hartz IV-Anträge gestellt. Bis der Mitarbeiter des Jobcenters doch misstrauisch wurde und das doppelte Spiel des Feldafingers aufflog. Der Anklage zufolge hatte der Mann die Behörde insgesamt um 22 600 Euro betrogen, weil er die Einkünfte aus seiner selbständigen Arbeit bei zwei Security-Unternehmen verschwiegen hatte. Im Prozess am Dienstag vor dem Schöffegericht in Starnberg legte der einschlägig vorbestrafte Angeklagte ein Geständnis ab, nachweisbar war jedoch nur noch ein Schaden von knapp 6000 Euro. Wegen gewerbsmäßigen Betrugs wurde der 36-Jährige zu einer 14-monatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Zudem hat er 120 Stunden gemeinnützige Arbeit abzuleisten.

Das Geständnis und die überlange Verfahrensdauer zu den seit Jahren zurückliegenden Fällen bewahrten den gelernten Einzelhandelskaufmann davor, erneut wegen einer Betrugsserie ins Gefängnis zu wandern. Dennoch versuchte er in der Verhandlung, auch dem Jobcenter eine Mitschuld in die Schuhe zu schieben. "Die Anträge wurden mir immer zugeschickt", sagte der Feldafinger lapidar, womit er allerdings beim Gericht keine Punkte sammeln konnte. Der Arbeitslose gab jedoch zu, damals "Luftrechnungen ins Blaue hineingeschrieben" und mehrfach 400 Euro bar auf die Hand von einer Security-Firma erhalten zu haben.

Wie viel Geld tatsächlich an den seinerzeit nicht angemeldeten Beschäftigten in der Event- und Sicherheitsbranche geflossen ist, war indes nicht mehr zu ermitteln. Ein Zollbeamter sagte aber aus, dass die Stunden auf den Dienstplänen mit den Abrechnungen des Angeklagten nicht übereinstimmten, der auch als Subunternehmer fungiert habe. Jedenfalls ließ sich feststellen, dass die Schadenssumme nicht so hoch gewesen sein konnte, wie es die Ermittler ursprünglich angenommen hatten.

Mit dem Urteil blieb das Gericht nur vier Monate unter dem geforderten Strafmaß des Staatsanwalts, der trotz des Geständnisses den Auftritt des Angeklagten nicht als "zwingend sympathisch" empfand. Amtsrichterin Brigitte Braun sprach von "fortgesetztem Betrug im besonders schweren Fall". Sie ermahnte den Angeklagten, einmal zu überlegen, "warum in seinem Leben etwas schief gegangen" sei und welchen Anteil er daran habe. Die Richterin betonte auch, dass solche Betrügereien gegenüber dem Arbeitsamt "keine Kavaliersdelikte" seien und die Allgemeinheit schädigten.

© SZ vom 23.09.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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