Starnberg:Bürgerbegehren bleibt unzulässig

Die Rechtsaufsicht hält das Bürgerbegehren gegen den Bau des Tunnels weiterhin für nicht zulässig. Dies ist das Ergebnis einer erneuten Prüfung. Bürgermeisterin Eva John hatte nach der Sitzung des Stadtrats am 3. Juli die Beschlüsse des Gremiums aufgehoben, nach dem der von der Stadt beauftragte Rechtsanwalt das Bürgerbegehren in der Sitzung als rechtens bezeichnet hatte. "Wir haben die Gesichtspunkte des Gutachtens geprüft, sind aber zu keiner anderen Beurteilung gekommen", sagte der Leiter der Kommunalaufsicht, Gerhard Hertlein, am Mittwoch. Dies habe man Bürgermeisterin John mitgeteilt und um schnelle Weitergabe der Information an die Stadträte gebeten.

© SZ vom 20.07.2017 / pro - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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