Starnberg:Ausschuss-Ausschluss ist rechtswidrig

Die vom Starnberger Haupt- und Finanzausschuss am Montag getroffenen Entscheidungen sind allesamt rechtswidrig beschlossen worden. Grund: Aufgrund ihres Fraktionswechsels von der WPS zur neugegründeten Gruppierung "Die Parteifreien" hatte Bürgermeisterin Eva John die Stadträtin Sieglinde Loesti von der aktiven Teilnahme aus dem Gremium ausgeschlossen. Loestis Fraktionskollegin Angelika Kammerl teilte dazu am Mittwoch mit: "Gemäß der Satzung der Stadt Starnberg bestellt der Stadtrat sowohl die Ausschüsse als auch die Stadtratsmitglieder, die diese Ausschüsse besetzen. Diese Besetzung ist personengebunden und nicht an eine Partei oder Fraktion."

Auch die Rechtsaufsicht des Landratsamtes hat diese Auffassung bestätigt. Gerd Hertlein, Fachbereichsleiter Kommunalwesen, teilte Kammerl mit, "dass ein Fraktionsaustritt nicht automatisch zum Verlust des Ausschusssitzes führt". Demnach werden die Ausschussmitglieder vom Stadtrat bestellt und bleiben so lange im Ausschuss, bis vom Stadtrat durch Beschluss eine neue Besetzung erfolgt. Die Rechtsaufsicht hat auch Bürgermeisterin John über diesen Umstand informiert: Die Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses vom 6. Juni sind demnach ungültig. Kammerl und Loesti wollen ihre Arbeit in den vorberatenden Gremien - darunter Bau-, Kultur- und Werkausschuss sowie Projektausschuss Bahnhof - "auf jeden Fall (. . .) weiter wahrnehmen". Am späten Mittwochnachmittag räumte Eva John per Pressemitteilung einen Fehler der Verwaltung ein: Ein Mitarbeiter habe die Kommentierungen zur Angelegenheit leider nicht richtig interpretiert. Sie entschuldigte sich in aller Form bei den Betroffenen.

© SZ vom 09.06.2016 / phaa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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