Starnberg:Aus Angst vor Terror

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Munich International School wird eingezäunt

Von Peter Haacke, Starnberg

Das Gelände der Munich International School (MIS) am Buchhof zwischen den Starnberger Ortsteilen Percha und Wangen wird zum Sicherheitstrakt: Ein zwei Meter hoher Stabgitterzaun mit Unterkriechschutz und Videoüberwachung soll auf 1200 Metern Gesamtlänge dem erhöhten Sicherheitsbedürfnis der Privatschule gerecht werden, an der 1200 Schüler aus 65 Nationen unterrichtet werden. Der Bauausschuss der Stadt Starnberg erteilte dem Vorhaben am Donnerstag einstimmig das Einvernehmen.

In der Debatte über die Sicherheit der Schüler und des Schulgeländes herrschte im Ausschuss überwiegend Verständnis für das Anliegen der MIS, die einen Bauantrag zur Einzäunung des Geländes und eine Änderung des Fußweges eingereicht hatte. Die Schule hatte bereits die Genehmigung zur Errichtung eines nur 1,60 Meter hohen Maschendrahtzauns, der bislang jedoch nicht errichtet worden war. Die Schule begründet den Wunsch nach einem höheren Zaun mit der weltweit zunehmend Gefährdungslage für internationale Schulen.

Als "gravierend und greislich" bezeichnete Christiane Falk (SPD) die Einzäunung, Thomas Beigel (CSU) erinnerte das Vorhaben an die Maxhofkaserne: Mit Stacheldraht und Kameras entstehe mitten im Landschaftsschutzgebiet ein Außenbild "wie im Gefängnis". Stadtbaumeister Stephan Weinl brachte Sicherheitsaspekte als entscheidendes Kriterium ins Spiel, zumal die MIS von ihrem ursprünglichen Plan zur Errichtung eines 2,50 Meter hohen Zauns abgerückt sei. "Schön ist es nicht", sagte Roman Friemel, Chief Operations Manager der MIS, "aber wir können leider nicht anders, als diesen Zaun zu bauen". Die Klientel auf dem Campus verlange danach aufgrund einer "geänderten Sicherheitslage". Zudem unterscheide sich die MIS von gewöhnlichen Schulen.

Bisher war ein Durchqueren des Schulgeländes unter Beobachtung von Wachpersonal möglich. Durch den Zaun werden nun jedoch einige Wegeverbindungen gekappt. Ein städtebaulicher Vertrag soll Details regeln, in dem auch die Kostenbeteiligung und Kompensationsmaßnahmen fixiert werden.

© SZ vom 22.10.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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