Starnberg:Asyl: Missverständnis ausgeräumt

Ein Missverständnis hat in der Sitzung des Kreistags am Montag Stefan Derpa, Leiter des Amts für Ordnung und Sicherheit, beim Thema Beschäftigung von Asylbewerbern in Betrieben ausgeräumt. Die Annahme, dass die Bleibewahrscheinlichkeit von Flüchtlingen während ihres Asylverfahrens der wichtigste Gesichtspunkt für ein Arbeitsverhältnis sei, stimme so nicht. Derpa betonte vielmehr, dass dieses Kriterium eines unter mehreren sei. Er nannte unter anderem das Vorhandensein von Ausweispapieren und zertifizierte Sprachkenntnisse. "Eine geringe Bleibewahrscheinlichkeit ist kein K.o.-Kriterium." Es werden laut Derpa auch keine bestehenden Arbeitsverhältnisse widerrufen, wenn gegen den Asylbescheid Rechtsmittel eingelegt wurden. "Das machen wir nicht." Martina Neubauer (Grüne) wies darauf hin, dass es sich um eine schwebendes Verfahren handle. Erst wenn ein Abschiebebescheid vorliege, werde das Arbeitsverhältnis beendet. Das Landratsamt hofft, dass nun Klarheit bei diesem Thema herrscht.

© SZ vom 21.03.2017 / pro - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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