Starnberg:An Patient vergriffen

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Bewährungsstrafe für Masseur wegen sexuellen Missbrauchs

Von armin greune, Starnberg

Sein Geständnis hat einen 64-Jährigen davor bewahrt, eine mehrjährige Gefängnisstrafe antreten zu müssen. Weil der Pöckinger einräumte, sich mehrmals an einem Patienten während der Behandlung sexuell vergangen zu haben, verurteilte ihn ein Starnberger Schöffengericht lediglich zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Mit dem Geständnis ersparte der Täter dem Opfer eine Aussage im Prozess; außerdem übergab er dem jungen Mann noch während der Verhandlung 2000 Euro als Schmerzensgeld.

Zusätzlich bewertete es das Gericht strafmildernd, dass die Taten schon sieben Jahre zurückliegen: Von Mai bis Dezember 2008 erhielt das damals 23-Jährige Opfer Massagen in einem Feldafinger Hotel. Mit dieser Therapie sollte seine psychische Erkrankung behandelt werden, denn er litt an Psychosen, schizophrenen Schüben und Depressionen. Doch nur die erste Sitzung empfand er als wohltuend, denn im Lauf der Zeit wurde seine Hilflosigkeit immer dreister ausgenutzt. In der durch Musik und hypnoseähnliche Techniken hervorgerufenen Tiefenentspannung stimulierte der Masseur den Penis des Patienten. Auf dessen Einwände hin behauptete der heute 64-Jährige, dies sei "im Rahmen der Behandlung erforderlich". Nach einer Massage zog sich der Therapeut aus und forderte vom 23-Jährigen, er solle auch sein Glied anfassen - was dieser, der nicht homosexuell veranlagt ist, ablehnte.

Obwohl ihn der sexuelle Missbrauch schwer belastete, rang er sich erst nach Jahren zur Anzeige durch. Zur Verhandlung waren vier Gutachter geladen: Eine Psychologin und ein Nervenarzt befanden, das Opfer sei trotz der psychischen Probleme glaubwürdig und in der Lage, sachlich richtig auszusagen. Ein Rechtsmediziner wurde hinzugezogen, weil der Angeklagte vor Beginn der Verhandlung mit einem akuten Anfall von Kopfschmerzen zusammenbrach. Erst mit Hilfe von Sanitätern und Sauerstoffflaschen ließ sich der 64-Jährige so weit wiederherstellen, dass er verhandlungsfähig war.

Letztlich wurde er wegen drei Fällen des sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses verurteilt. Wie die Vorsitzende Richterin Brigitte Braun abschließend sagte, sei man im untersten Bereich des Strafrahmens geblieben; es wurden auch keine Bewährungsauflagen verhängt. Der 64-Jährige muss allerdings noch die Gerichts- und Gutachterkosten bezahlen.

© SZ vom 13.11.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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