Pöcking:Kirchenweg bleibt öffentlich

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Das Verwaltungsgericht beendet einen kurios anmutenden jahrelangen Streit in Maising um einen gesperrten Weg.

Sylvia Böhm-Haimerl

Mehr als drei Monate hat es gedauert, nun ist es offiziell: Das Urteil zum Maisinger Kirchenweg ist Klägern und der Gemeinde als Beklagte schriftlich zugestellt worden. Demnach ist die Sperrung der Brücke über den Klostermeier-Weiher rechtswidrig. Zudem hat das Bayerische Verwaltungsgericht bestätigt, dass es sich um einen öffentlichen Weg handelt. "Das ist ein großer Erfolg für die vier Kläger und ein Gewinn für die Allgemeinheit", schreibt ÜWG-Gemeinderat und Vorsitzende der Gruppierung, Christoph Plathner in einer Presseerklärung. Die Kläger hätten das Recht auf Nutzung der Brücke verteidigt. Um den Weg war mehr als zwei Jahre gestritten worden. In dieser Zeit hatte die Auseinandersetzung tiefe Gräben in die Dorfgemeinschaft gezogen. Sie eskalierte, als die Gemeinde die Brücke wegen mangelnder Verkehrssicherheit gesperrt hatte. Vergeblich wurde sogar ein Mediator eingeschaltet, der das Dorf befrieden sollte.

Maising Kirchenweg nach Pöcking Maising Der Kirchenweg zwischen Maising und Pöcking mit der gesperrten Brücke (Foto: Franz Xaver Fuchs)

Vier Verteidiger des alten Wegerechtes zogen vor Gericht und bekamen Recht. Mit der Urteilsbegründung ließ sich das Gericht jedoch Zeit. Als der Weg in der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses aus dem Wegeverzeichnis gestrichen werden sollte, ohne dass das Urteil vorlag, entflammte der Streit erneut. Die Bürger vermuteten, dass der Weg privaten Interessen geopfert werden sollte. Ungewohnt viele Zuhörer hatten mit Spannung die Beschlussfassung zur Zukunft "ihres" Weges erwartet. Mit Blick auf einen Bericht in der SZ sagte Schnitzler: "Wir sollten tatsächlich abwarten und den Punkt von der Tagesordnung nehmen." Die Zuhörer, die ausschließlich wegen dieses Tagesordnungspunktes erschienen waren, reagierten enttäuscht. Und Rudolf Grießer (Grüne) warf Schnitzler "schlechten politischen Stil" vor. Christoph Plathner und Ute Nicolaisen-März (CSU) werteten Schnitzlers Vorstoß dagegen positiv. Das Gremium befürwortete Schnitzlers Vorschlag einstimmig, die Zuhörer verließen damals teils unter Protest den Saal.

Nach der Urteilsbegründung hofft Plathner nun auf ein Ende des Streits: "Es wäre schön, wenn der leidige Streit um den Kirchenweg nun mit diesem grundlegenden Urteil ad acta gelegt würde." Zwar habe das Gericht eingeräumt, dass "der Weg zwar eine geringe, aber nicht zu vernachlässigende Verkehrsbedeutung", hat. Doch die Argumente für die Sperrung der Brücke seien nun gerichtlich widerlegt worden, so Plathner. Auch dem Argument der Gemeinde, wonach der Weg im Laufe der Jahre verlegt worden sei und in seiner heutigen Führung keine Widmung bestehe, erteilte das Gericht eine Absage: Es sei ein öffentlicher Weg, so dass es weder auf die Eigentumsverhältnisse noch auf die straßenrechtliche Widmung ankomme. Die Gemeinde hat bis zum 17. Dezember Zeit, das Urteil anzufechten.

© SZ vom 22.11.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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