Landkreis Starnberg:Hundeverbot an Badestränden

Seit dieser Woche dürfen die Tiere nicht mehr in Erholungsgebiete

Die meisten Badestrände im Fünfseenland sind für Hunde seit dieser Woche tabu. Das Landratsamt in Starnberg weist darauf hin, dass das Mitnehmen der Tiere in den Erholungsgebieten während der Badesaison bis Mitte September nicht erlaubt ist. Dieses Verbot gilt für die Erholungsgebiete Kempfenhausen am Starnberger See, Oberndorf am Wörthsee, Wartaweil und Rieder Wald am Ammersee sowie Pilsensee-Ost. Dies regelt eine entsprechende Nutzungssatzung. Demnach dürfen die Hunde auch an der Leine nicht auf die Badewiesen. Erst in Herbst ist das Gassi-Gehen auch in diesen Bereichen wieder erlaubt.

Während des nasskalten Wetters in den vergangenen Wochen hätten die Hunde ohnehin nicht gestört, aber nach den Regenschauern lockt das schöne Wetter wieder vermehrt Badegäste an die Seen. Das Wasser ist zwar noch kühl, aber sobald am vergangenen Wochenende die Temperaturen angenehmer wurden, haben die ersten Unerschrockenen einen Sprung ins noch etwas kühle Wasser gewagt.

Wie das Landratsamt außerdem mitteilt, wird auch in diesem Sommer ein Sicherheitsdienst patrouillieren, "um die Sicherheit und Ordnung in den Erholungsgebieten weiterhin aufrecht zu erhalten". Das Aufsichtspersonal könne im schlimmsten Fall auch Platzverweise erteilen. Bei Verstößen gegen die Benutzungssatzung würden die Personalien aufgenommen und an das Landratsamt gemeldet. Immerhin handelt es sich hierbei um Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld geahndet werden können.

Auch das Grillen sei in den Erholungsgebieten an den Seen nicht zulässig, erklärt die Kreisbehörde in der am Dienstag veröffentlichten Mitteilung.

© SZ vom 17.05.2017 / rzl - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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