Haushalt der Stadt Starnberg:"Lückenhafte Übersicht"

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Prüfungsausschuss empfiehlt, Bürgermeisterin Eva John nicht zu entlasten

Von Peter Haacke, Starnberg

Bürgermeisterin Eva John muss damit rechnen, vom Starnberger Stadtrat am 26. Februar wegen ihrer Haushaltsführung erneut nicht entlastet zu werden. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfahl dem höchsten politischen Gremium Starnbergs, John für das Haushaltsjahr 2016 keine Entlastung zu erteilen. Als Begründung monierten vier der sechs Ausschussmitglieder am Donnerstag vor allem unvollständige Unterlagen und eine lückenhafte Kostenübersicht zum Wasserpark, dessen Sanierung und Erweiterung sich von zunächst 18,9 Millionen Euro auf nunmehr 22,5 Millionen verteuert hat. Hinzu kommen Unwägbarkeiten im Hinblick auf die Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs), die in Starnberg trotz gegenteiligen Urteils des Verwaltungsgerichts seit Mai 2015 nicht mehr zur Anwendung gekommen ist.

Vorsitzender und Finanzreferent Markus Mooser (WPS) berichtete in Anwesenheit von Bürgermeisterin und Kämmerer Thomas Deller von neun Ausschusssitzungen, in denen neun Teilbereiche untersucht wurden. Geprüft wurden die Zahlen zu einem möglichen Rathausanbau oder Umbau, zur Rheinlandstraße, zum Gutachten über Folgen eines Nichterfüllens des Bahnvertrags, zur Auftragsvergabe an die Firma SHP (Verkehrsentwicklungsplan), zur Ideenwerkstatt "Nonconform" sowie zum Jahresbericht "Dahoam in Starnberg". Mooser erklärte, der Ausschuss habe mit enormen Aufwand "dezidiert und umfassend" ordnungsgemäß prüfen können. Er plädierte für die Entlastung der Bürgermeisterin.

Massive Kritik äußerten dagegen Thomas Beigel (CSU) und Martina Neubauer (Grüne). Bei der Verwaltung angeforderte Unterlagen seien nur "schleppend bis gar nicht gekommen", sagte Beigel. Eine löbliche Ausnahme stelle das Wasserwerk dar. Insbesondere bei der Dokumentation zur Sanierung des Wasserparks aber hätten sich erhebliche Defizite ergeben infolge verspätet übersandter Quartalsberichte sowie das Fehlen einer vollständigen Aufstellung über die tatsächlichen Kosten.

Weiterer Disput innerhalb des Gremiums ergab sich im Hinblick auf die Einsichtnahme in ein juristisches Gutachten. Während Mooser die Auffassung vertrat, die Stadträte hätten zeitlich beschränkt Einsicht nehmen können, kritisierte Vize-Bürgermeister Klaus Rieskamp (BLS), das dem Prüfungsausschuss "aus Gründen der Vertraulichkeit" (Mooser) nicht zur Verfügung gestellt worden war. Immerhin soll nun der Abschlussbericht zum Verkehrsentwicklungsplan im Ratssystem zu finden sein. Strittig ist auch die Strabs, deren landesweite Abschaffung derzeit Thema ist. Die Stadt Starnberg klagt in zweiter Instanz auf eine Revision des ersten Urteils. Unklar ist jedoch, ob die seit Mai 2015 in Starnberg ausgesetzten Bescheide auch rückwirkend hinfällig sein werden.

Mooser votierte wie Anton Summer (BMS) für die Entlastung Johns als Empfehlung an den Stadtrat; dagegen stimmten Rieskamp, Beigel, Neubauer und Winfried Wobbe (UWG). Bereits im Vorjahr hatte der Stadtrat John für 2015 keine Entlastung erteilt. Grund war der Verkauf eines 400 Quadratmeter großen Grundstücks am Wangener Weiher an einen Privatmann zu günstigen Konditionen. Das Landratsamt stellte fest, dass der Verkauf nicht hätte erfolgen dürfen, das Geschäft aber auch nicht rückgängig gemacht werden könne. Ob eine verweigerte Entlastung Johns für 2015 und 2016 gerechtfertigt ist, wird der Kommunale Prüfungsverband beurteilen müssen.

© SZ vom 10.02.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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