Gräfelfing:Schlechte Aussichten für Schmerzensgeldklage

Von Andreas Salch, Gräfelfing

Die Gemeinde Gräfelfing soll einem siebenjährigen Mädchen aus München 6500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die Schülerin war im März vorigen Jahres beim Spielen auf einer Wildwuchsfläche in der Nähe des Gräfelfinger Bürgerhauses auf einen Baumstumpf gestürzt. Dabei zog sie sich eine stark blutende Risswunde am rechten Oberschenkel zu.

Die Wunde ist inzwischen zwar vollständig verheilt; zurückgeblieben ist jedoch eine rund 15 Zentimeter lange Narbe, die quer über den Oberschenkel in Höhe des Schambereichs verläuft. Diese Narbe werde wohl nie mehr ganz verschwinden, sagte Rechtsanwältin Ariane Schaller in der Verhandlung, die die Mutter des Mädchens in dem Verfahren vor der 40. Zivilkammer am Landgericht München I vertritt. Das Problem liege vor allem im kosmetischen Bereich, führte die Anwältin weiter aus. Denn die Siebenjährige traue sich inzwischen nicht mehr, "etwas Kurzes" anzuziehen.

Nach Ansicht der Klägerin hätte die Gemeinde Gräfelfing auf der Wildwuchsfläche, auf der der Unfall passierte, "verkehrssichere Maßnahmen" treffen müssen. Rechtsanwalt Götz Tacke, der die Gemeinde vertritt, widersprach dem und beantragte, die Klage abzuweisen. Bei der Grünfläche handle sich um ein "erkennbar naturbelassenes Gelände, das nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet" sei, meinte Rechtsanwalt Tacke. Ein Urteil liegt zwar noch nicht vor. Die Vorsitzende Richterin ließ jedoch jetzt bereits durchblicken, dass die Klage wohl kaum Aussicht auf Erfolg hat.

© SZ vom 20.08.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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