Gericht:Teure Bestellung

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Amtsrichterin verurteilt 39-Jährigen zu einer Geldstrafe

Von Armin Greune, Starnberg

Keine fünf Wochen, nachdem er aus einer mehrjährigen Haft entlassen wurde, ist ein 39-Jähriger aus dem südlichen Landkreis Starnberg erneut straffällig geworden. Im Vertrauen auf die vermeintlich rosigen Berufsaussichten, die ihm eine Ausbildung in Stadelheim als Medizinischer Fitnesstrainer verschaffen sollten, bestellte er schon mal großzügig Kleidung bei einem Online-Versand. Als dann die Lieferungen im Wert von gut 1000 Euro eintraf, konnte er sie nicht bezahlen - und handelte sich so eine Anzeige wegen Betrugs ein. Der geständige Täter traf im Starnberger Amtsgericht auf eine verständnisvolle Richterin: Trotz offener Bewährung beließ es Brigitte Braun bei einer Geldstrafe. Die fiel allerdings mit 120 Tagessätzen happig aus, auch wenn für das tägliche Einkommen des erwerbslosen Angeklagten lediglich zehn Euro angesetzt wurden.

Im Auftrag des 39-Jährigen erklärte sein Verteidiger, dass alle Vorwürfe eingeräumt würden. Demnach hatte der Angeklagte im Sommer 2015 innerhalb einer Woche fünf Mal hochpreisige Textilien oder Schuhe bestellt - darunter auch eine Jeans für 190 Euro. Sein Mandant habe sich ausstaffieren wollen, um einen in Aussicht stehenden Job in einem Fitnessstudio anzutreten, so sein Anwalt. Der 39-Jährige ergänzte, dass die Berufschancen in dieser Branche in der Justizvollzugsanstalt viel zu optimistisch eingeschätzt würden. Realistisch betrachtet hätte ihm klar sein müssen, dass die bestellten Waren seine Zahlungsfähigkeiten weit überstiegen, gab der Angeklagte zu. Inzwischen habe er bereits 700 Euro zur Wiedergutmachung des Schadens angesammelt und bei seinem Verteidiger hinterlegt. Der Anwalt betonte, dass der Angeklagte in stabilen Verhältnissen bei seiner "Ex-Ex-Frau" und den drei schulpflichtigen Kindern lebe.

Der heute 39-Jährige war viele Jahre lang immer wieder straffällig geworden. Die Laufbahn wies ihn zunächst als typischen Kleinkriminellen aus, der wegen falscher eidesstattlicher Versicherung, Betrugs, Drogenerwerbs und vor allem Fahrens ohne Führerschein mehrmals zu Geldstrafen und bis zu sechsmonatigen Gefängnisaufenthalten verurteilt wurde. 2012 jedoch stand er wegen Vergewaltigung, Gefährlicher Körperverletzung, sexuellem Missbrauchs und Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz vor dem Landgericht und erhielt eine Haftstrafe von 5 Jahren und 9 Monaten. Im Juni 2015 kam er wieder auf freien Fuß, die Reststrafe ist für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Nach dem Spruch der Richterin zögerten Verteidiger und Mandant keinen Moment und nahmen das Urteil an.

© SZ vom 24.04.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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