Dießen:Dießen bleibt hart

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Frank Pohlkötter will weiter prozessieren. (Foto: Nila Thiel)

Streit um Gartenbaubetrieb geht in die nächste Runde

Von Armin Greune, Dießen

Die Gemeinde Dießen bleibt in dem schon acht Jahre währenden Streit mit dem Eigentümer des Anwesens St.-Martin-in-Hädern auf Konfrontationskurs. In der jüngsten Sitzung wog der Bauausschuss die Einwände zum Bebauungsplan für das Sondergebiet südlich von Dießen ab und schenkte den Einwänden von Frank Pohlkötter wenig Beachtung. Ein erneuter Prozess am Verwaltungsgerichtshof ist abzusehen: Der Eigentümer hat in der Stellungnahme zum Planentwurf angekündigt, gegen den Bebauungsplan "unverzüglich Normenkontrollklage" zu erheben. Der Plan werde "als Bestrafungsaktion des Gemeinderats gegenüber dem Eigentümer instrumentalisiert"; darin werde Pohlkötters Gartenbaubetrieb keine Entwicklungsmöglichkeit eingeräumt. Die Gemeindeverwaltung sieht dafür auch keine Notwendigkeit, da sich ein privilegierter Betrieb noch gar nicht etabliert habe.

Weiter beklagt Pohlkötters Anwalt, für die bestehende Scheune sei im Plan kein Baurecht festgesetzt. Ein "Austragshaus" werde verhindert, die Genehmigung des Gewächshauses unmöglich gemacht. Überhaupt sehe man den Bebauungsplan als rechtswidrig an, da er ausschließlich darauf abziele, den Grundstückseigentümer und seinen landwirtschaftlichen Betrieb zu schädigen.

Auch die Bauaufsicht am Landratsamt in Landsberg bezweifelt, dass die Planung erforderlich ist. In ihrer Stellungnahme führt sie aus, dass die Scheune trotz des Umbaus Bestandsschutz genießt. Die Gemeinde vermisst dazu eine Genehmigung: Es sei "nicht erklärlich, weshalb der Bauantrag seit mehreren Jahren unbearbeitet beim Landratsamt liegt", sagte Bauamtsleiterin Johanna Schäffert. Im Übrigen werde es als "legitimes Planungsziel" angesehen, die Planung am Bestand zu orientieren und "keine weiteren baulichen Entwicklungsmöglichkeiten zuzulassen". Die Gemeinde beruft sich dabei auf den Landesentwicklungsplan, der fordere, Kuppen und Anhöhen von Gebäuden frei zu halten.

Die Verwaltung nahm nur drei kleine Änderungen in den Planentwurf auf: So werden Weidezäune und ein Viehunterstand zugelassen, die festgelegte Fläche für Zufahrten erhöht sich von 1100 auf 1800 Quadratmetern. Deshalb wird der Bebauungsplan nun erneut den Betroffenen zur Beteiligung vorgelegt, bevor er als Satzung beschlossen werden soll.

Von Beginn an haben sich Marktverwaltung und Gemeinderäte allen Bauwünschen in St.-Martin-in-Hädern widersetzt, weil sie das Anwesen als Wochenendhaus mit Schwarzbauten ansehen. Pohlkötter hingegen geht von einem Gutshof aus und konnte gerichtlich den Ausbau des Wohnhauses und die Erneuerung der Scheune durchsetzen. Auch das Gewächshaus wurde vom Landratsamt genehmigt, allerdings ist der Bau größer ausgefallen, als beantragt.

© SZ vom 23.03.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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