Andechs:Zwangspause im Käsestreit

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Oberlandesgericht schlägt Molkerei Scheitz und Kloster eine gütliche Einigung bis Mitte Januar nächsten Jahres vor

Andreas Salch

Wo Andechser draufsteht, muss auch Andechser drin sein - und zwar Käse aus der Andechser Molkerei Scheitz. Stark verkürzt könnte man so die Haltung von Europas größter Biomolkerei charakterisieren. Doch die Mönche vom Heiligen Berg kümmert das offenbar nicht. Anfang des Jahres brachten sie ein neues Produkt mit dem Namen "Andechser Frischkäsezubereitung" auf den Markt. Seither gibt es wieder einmal Streit zwischen den beiden Nachbarn.

Andechser Frischkäse (Foto: Kloster Andechs)

Für die Molkerei Scheitz ist die Bezeichnung "Andechser Frischkäsezubereitung" ein klarer Verstoß gegen die guten Sitten im Handel. Verbraucher könnten die "Frischkäsezubereitung" der Mönche mit einem Produkt von Scheitz verwechseln, weil es sich um ein Milchprodukt handelt. Per einstweiliger Verfügung will die Molkerei der Abtei St. Bonifaz und den Klostergaststätten, in denen die Frischkäsezubereitung feilgeboten wird, deshalb verbieten, ihr Produkt unter der Bezeichnung "Andechser Frischkäsezubereitung" anzubieten, zu vertreiben und zu bewerben.

Doch mit dieser Forderung hatte Scheitz bislang keinen Erfolg. Das Landgericht München I wies den Antrag zurück, worauf die Molkerei prompt Berufung einlegte, sodass sich am Donnerstag das Oberlandesgericht München mit der Frischkäse-Causa beschäftigen musste.

Das Kloster hat nicht das unbegrenzte Recht, den Namen Andechser von der Weißwurst bis zum Atomkraftwerk rauf und runter zu verwenden", polterte der Anwalt der Molkerei, Siegfried Jackermeier los. Außerdem komme der "Frischkäse" der Mönche ja gar nicht aus Andechs, stellte er klar, und "die Radieserl, die sie reinschnibbeln, vermutlich auch nicht". Für den Verbraucher sei das "ganz glatt irreführend". In puncto Frischkäsezubreitung habe das Kloster "nicht den geringsten Schimmer einer Ahnung - kein gar nichts". Der Vertreter der Abtei St. Bonifaz, Rechtsanwalt Gert Würtenberger, fand, dass es dem Kloster freigestellt bleiben müsse, seine Produkte mit einem "geographischen Begriff" zu versehen, der mit dem Anbieterbetrieb verbunden ist.

Als der Vorsitzende Richter beide Parteien fragte, ob sie sich vorstellen könnten, einen Vergleich zu schließen, entgegnete Scheitz-Anwalt Jackermeier: "Andechs im Bereich der Milchprodukte sind wir." Bier, Kloster und Seelsorge seien Sache des Klosters. Gleichwohl sei die Molkerei daran interessiert, den Streit außergerichtlich beizulegen. Voraussetzungen hierfür: Die Mönche sollen keine Lizenz für ihr Produkt vergeben dürfen. Bei Aldi zum Beispiel solle die "Andechser Frischkäsezubereitung" nicht sein, so Anwalt Jackermeier. Im Kloster sowie den Wirtschaften des Klosters könne das Produkt dagegen angeboten werden. Offenbar schon ganz in weihnachtlicher Friedensstimmung, meinte der Vorsitzende Richter, es sei "traurig", dass Molkerei und Kloster sich vor Gericht beharkten. Stattdessen sollte man doch lieber "Synergieeffekte schöpfen". Worauf Scheitz-Anwalt Jackermeier sagte, man sei bereit, nach einer "Gesamtlösung" im Verhältnis zum Kloster zu suchen. Bis 16. Januar haben die Parteien nun Zeit sich zusammenzuraufen und eine "gütliche Einigung" herbeizuführen. Andernfalls fällt das Gericht ein Urteil.

© SZ vom 09.12.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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