Solln:Ende des Streits ums Kinderhaus

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Nachbarn und Stadt einigen sich auf Erhöhung der Lärmschutzwand

Anderthalb Jahre nach dem ersten, umstrittenen Urteil endete der Rechtsstreit um das städtische Kinderhaus an der Herterichstraße nun mit einem Vergleich: Vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) einigten sich die klagenden Nachbarn und die Stadt auf eine Erhöhung der ostseitigen Lärmschutzwand. Das Verwaltungsgericht München hatte im Januar 2014 einer Nachbarklage statt gegeben und die Baugenehmigung aufgehoben. Großes Aufsehen und empörte Reaktionen rief anschließend ein mehrwöchiger Baustopp hervor, den die Stadt verfügt hatte, um eine einstweilige Verfügung der Kläger abzuwenden.

Ursprünglich hatten sowohl die nördlichen als auch die östliche Nachbarn gegen den Neubau geklagt. Mit ersteren einigte sich die Stadt außergerichtlich auf den Bau einer 2,50 Meter hohen Lärmschutzwand. Letztere blieben bei ihrer Forderung nach einer 4,30 Meter hohen Wand, erhielten aber lediglich eine zwei Meter hohe Abgrenzung, die zudem im Süden des Grundstückes endet. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz schließt zwar Kinderlärm als Klagegrund weitgehend aus, allerdings sah das Verwaltungsgericht angesichts der Dimensionen eine "atypische Situation": Von Wohnhäusern umgeben, bietet das Haus für Kinder 136 Betreuungsplätze in drei Krippen- und je zwei Kindergarten- und Hortgruppen. Die Stadt habe sich verplant, indem sie eine 1700 Quadratmeter große Spielfläche für derart viele Kinder nur wenige Meter ans östliche Grundstück gesetzt habe. Nachdem das Planungsreferat in Berufung gegangen war und das erstinstanzliche Urteil somit keine Rechtskraft erlangte, konnte das knapp fünf Millionen Euro teure Haus im Herbst 2014 in Betrieb gehen, wobei noch nicht alle Plätze belegt sind.

Der Vorsitzende Richter am VGH, Hans-Joachim Dösing, gab den Klägern schnell zu verstehen, dass er das erste Urteil nicht bestätigen werde. Abgesehen davon, dass der Grenzwert von 65 Dezibel für gesundheitsschädlichen Lärm laut Kläger-Gutachten selbst im ungünstigsten Fall um 0,2 Dezibel verfehlt wird, hält Dösing es für "unrealistisch", dass sich alle 136 Kinder gleichzeitig im Freien aufhalten. Tatsächlich werde der Spielplatz hauptsächlich von den 50 Kindergartenkindern genutzt. Die von den Klägern beanstandete Störung ihrer eigenen Kinder bei der Erledigung der Hausaufgaben beschränke sich außerdem auf Schönwettertage und lasse sich durch Zimmertausch ohne Umbau aus der Welt schaffen, wie der Richter den Klägern nach einer Besichtigung ihres Anwesens nahe legte.

Eine vier oder auch nur drei Meter hohe Mauer an der Ostseite würde die Kinder "einkesseln", "abschotten" und in eine "Gefängnishof-Situation" verbannen, erklärte die Vertreterin der städtischen Seite, Julia Hoffmann. Den Vorwurf einer verkorksten Gebäudeplatzierung wollte sie nicht im Raum stehen lassen, ein westlich versetztes Hauptgebäude hätte nur die dortigen Nachbarn auf die Barrikaden gebracht. Die Einigung sieht nun vor, die Lärmschutzwand auch ostseitig auf 2,50 Meter zu erhöhen und die südliche Lücke zu schließen; dort bleibt es allerdings bei zwei Metern Höhe. Klägeranwalt Benno Ziegler akzeptierte die kleine Lösung. Leicht verwundert sicherte er zu, später nicht wegen fehlender Grenzabstände gegen die Wand vorzugehen, wie dies Hoffmann aus schlechter Erfahrung gefordert hatte: "Wir sind kämpferisch, aber nicht bescheuert."

© SZ vom 30.07.2015 / raj - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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