Solln:Die Muhi-Bar soll Ruhe geben

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Wohnungseigentümer kämpfen gegen Spielhallen-Betrieb

Als Anfang 2016 die Shisha-Lounge an der Drygalski-Allee 118 wegen anhaltender Beschwerden über Lärm, Dampf, Schmutz und Falschparker dichtmachen musste, atmeten die Bewohner des Deba-Hochhauses erleichtert auf. Doch sie hatten sich zu früh gefreut. Denn plötzlich florierte der benachbarte kleine Ableger der Lounge, die Muhi-Bar. Mit drei Geldspielgeräten im Casino-Format und Billardtisch erinnert die Zweiraum-Bierkneipe eher an eine Spielhalle als an einen Gastronomiebetrieb. Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) mit ihrem Sprecher Hans-Ulrich Gräger versucht deshalb, juristisch eine "Nutzungsuntersagung" zu erwirken und bei dieser Gelegenheit für ihren Teil der Parkstadt Solln eine Gebietsart feststellen zu lassen, bei der die Betonung stärker auf Wohnen liegt. Prozessgegner ist die Lokalbaukommission, der die WEG vorwirft, es mit dem Baurecht nicht sonderlich genau zu nehmen.

Weit gekommen sind die Anwohner vor dem Verwaltungsgericht München jedoch nicht. Die Vorsitzende Richterin Marion Pauli-Gerz machte gleich zu Beginn der Verhandlung am Montag klar, dass sich die Sollner mit ihrem Vorstoß an die falsche Adresse wenden. Höchstrichterliche Normenkontrollurteile untersagten eine öffentlich-rechtliche Behandlung von Nachbarschaftsansprüchen, erklärte sie. Pauli-Gerz empfahl den Klägern, ihre Anträge zurückzuziehen, schon wegen des "Kostenrisikos". Die WEG-Anliegen seien eindeutig ein Fall für die zivilrechtliche Würdigung. Hinweise von Gräger und WEG-Anwalt Ulrich Schulte-Spechtel, das Deba-Hochhaus liege "faktisch in einem allgemeinen Wohngebiet" und verdiene von daher behördlichen Schutz, prallten an der 8. Kammer des Verwaltungsgerichtes ab: "Da können wir stundenlang reden, aber das ändert nichts an den Zuständigkeiten."

Die WEG zog das Gros ihrer Teilanträge nach kurzer Beratung zurück, doch will sie das Thema Muhi-Bar vom Verwaltungsgericht behandelt sehen. Ein Urteil soll den Prozessbeteiligten in zwei bis drei Wochen zugestellt werden.

© SZ vom 23.05.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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