Sicherheitskonzept:Oktoberfest-Besucher dürfen erst ab 9 Uhr aufs Gelände

Bisher kamen Besucher besonders am Wochenende schon um 8 Uhr, um früh vor den Zelten anzustehen. (Foto: dpa)
  • Das Sicherheitskonzept der Wiesn wird aus Angst vor Anschlägen angepasst: Lastwagen und Besucher dürfen nicht gleichzeitig auf dem Gelände sein.
  • Lieferungen müssen vor 9 Uhr ausgefahren sein, erst danach können Gäste die Wiesn betreten. Das betrifft vor allem Wochenend-Besucher.

Von Heiner Effern

Die Stadt nimmt kleinere Korrekturen am Sicherheitskonzept für die Wiesn vor. So werden im Lieferverkehr künftig nicht nur der Fahrer, sondern alle Insassen eines Lastwagens kontrolliert. Sie müssen einen Erlaubnisschein des Kreisverwaltungsreferats (KVR) und die darin vermerkten Ausweise mit sich führen.

Dadurch will die Stadt ausschließen, dass Lkw für Angriffe missbraucht werden. Den viel effektiveren Schutz dagegen wird allerdings eine organisatorische Neuerung in der neuen Oktoberfestverordnung bringen. Besucher und Lieferverkehr dürfen von diesem Jahr an nicht mehr gemeinsam auf die Wiesn. Die Lastwagen müssen künftig bis 9 Uhr das Festgelände verlassen haben, Gäste dürfen erst danach die Wiesn betreten.

Bisher konnten Besucher um 8 Uhr das Gelände betreten, was besonders am Wochenende viele zum frühzeitigen Anstehen vor den Zelten nutzten. Bier- oder Brezenlaster durften bis 10 Uhr die Ware ausfahren. Theoretisch waren also Kollisionen auch mit größeren Gruppen möglich, egal ob aus Versehen oder als Anschlag.

Mit der neuen Verordnung, die der Kreisverwaltungsausschuss am Dienstag beschließen soll, wird auch ein organisatorisches Kuriosum abgeschafft. Im vergangenen Jahr befand sich der Aufgang von der U 5 auf die Theresienwiese außerhalb des Festgeländes, um Kontrollen zu ermöglichen. Der Abgang lag aber innerhalb. Besucher, die Taschen an den Gepäckstellen abgegeben hatten, mussten die Wiesn verlassen, um diese zu holen. Sie durften dann aber nicht mehr hinein zur U-Bahn-Treppe. Deshalb wird heuer die komplette Haltestelle außerhalb des Zauns liegen.

© SZ vom 21.07.2017 / heff - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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