Sex-Shop will am Sonntag öffnen:Dringender Reisebedarf

Ist das Angebot eines Sex-Shops als Reisebedarf einzustufen? Ein Münchner Erotik-Laden in der Nähe des Hauptbahnhofs sieht das so. Der Inhaber will auch am Sonntag öffnen und hat deshalb gegen die bayerische Landeshauptstadt geklagt.

Ist das Angebot eines Sex-Shops als Reisebedarf einzustufen? Ein Münchner Erotik-Laden in der Nähe des Hauptbahnhofs sieht das so - und will auch am Sonntag die Türen für seine Kundschaft öffnen. Der Inhaber hat daher beim Verwaltungsgericht München gegen die bayerische Landeshauptstadt geklagt, die ihm das Aufsperren der Ladentür an Sonntagen untersagt.

Das Argument des Shop-Besitzers: Das Gesetz erlaube an Bahnhöfen auch am Sonntag den Verkauf von Reisebedarfsartikeln. Was darunter zu verstehen ist, muss nun die 16. Kammer am heutigen Dienstag, 22. Mai, klären.

Der Sex-Shop im Untergeschoss am Hauptbahnhof Nord unter der Münchner Arnulfstraße hat in seinem Sortiment auch Zeitschriften, Bücher und Tonträger-Artikel, mit denen sich Reisende vor Fahrtantritt gerne eindecken. Auf den Inhalt kommt es dabei nicht an, findet der Kläger.

Nach Meinung des Münchner Kreisverwaltungsreferats (KVR) hat der Gesetzgeber bei der Sonntagsausnahmeregelung erotische Literatur jedoch nicht im Auge gehabt. Lediglich die Kondome wären - als Teil der Reisetoilette - von der Vorschrift gedeckt. Doch für den Kauf der Gummis muss heute niemand mehr in einen Sex-Shop gehen.

Laut KVR fehlt es dem Geschäft schon an der erforderlichen räumlichen Zugehörigkeit zum Bahnhof. Das Gericht wird sich vor der mündlichen Verhandlung von der Lage und dem Angebot des Ladens bei einem Augenscheintermin ein Bild machen - unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

© SZ vom 22.05.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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