Sendling:Radeln über den Flauchersteg

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Kreisverwaltungsreferat lehnt Reservierung nur für Fußgänger ab

Von Birgit Lotze, Sendling

Radfahrer dürfen auch künftig über den Flauchersteg fahren. Der Bezirksausschuss Sendling hat sich mit seinem Antrag, am Brückenbeginn das Schild "Radfahrer frei" abzumontieren, nicht durchsetzen können. Der Flauchersteg solle wieder reiner Gehweg sein, als kombinierter Weg biete er einfach zu viele Sicherheitsrisiken, so das Gremium. Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) wies diesen Vorstoß mit der Begründung ab, dass die Regelung sich seiner Ansicht nach bewährt habe. Auch im Polizeipräsidium weiß man nichts von Unfällen. Keinen einzigen habe es auf dem Steg gegeben im Jahr 2016, heißt es dort, jedenfalls keinen Verkehrsunfall, der polizeilich registriert wurde.

Es ist noch gar nicht lange für Radfahrer möglich, den 340 Meter langen Steg legal zu überqueren, ohne abzusteigen. Diese Regelung wurde von eben denjenigen ins Rollen gebracht, die jetzt vehement den Rückbau forderten - die Grünen. Die Radler verhielten sich auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg wie Rambos, sagte Jan Erdmann (Grüne) im Bezirksausschuss. Auch andere Mitglieder des Bezirksausschusses vermissen an der Stelle gegenseitige Rücksicht. Die Radler seien oft zu schnell, vor allem im Sommer, wenn es sich an schönen Tagen dort staue, komme es zu gefährlichen Situationen.

Das KVR hat nun angeregt, speziell zu konfliktträchtigen Zeiten am Flauchersteg zu kontrollieren - zum Beispiel durch einen Sicherheitsdienst. Damit sollen weniger einsichtige Pedaltreter sensibilisiert werden. Im Sommer vor zwei Jahren, als das KVR erstmals mit der Bitte, doch Radler zuzulassen, konfrontiert wurde, hatte die Behörde noch damit argumentiert, dass die Situation auf dem Steg wegen der oft auf beiden Seiten abgestellten Fahrrädern zwar sehr beengt sei. Doch in der Praxis werde er von Radlern zu jeder Zeit und ausnahmslos fahrend genutzt. Sinnvoll sei, wenn sich diese Praxis auch in der Verkehrsregelung wiederfinde und damit für die Nutzer des Flaucherstegs erkennbar sei, hieß es damals. Ein Radfahrverbot durch lückenlose Überwachung durchzusetzen, sei lebensfremd und unverhältnismäßig.

© SZ vom 27.02.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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