Sendling:Großmarkt unter Ensembleschutz

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Etliche Gebäude auf dem riesigen Gelände stehen bereits unter Denkmalschutz, darunter auch die die Halle 1 der vierzügigen Großmarkthalle. (Foto: Florian Peljak)

Auf dem Areal in Sendling sind bereits einige Komplexe als Denkmäler ausgewiesen. Nun kommen weitere Gebäude auf die Ensemble-Liste. Wie sich das auf geplante Umstrukturierungen auswirkt, ist noch völlig offen

Von Birgit Lotze, Sendling

Jetzt ist es offiziell: Die historischen Gebäude des Großmarkts an der Thalkirchner Straße werden unter Ensembleschutz gestellt. Die Stadt hat keine Einwände gegen den Vorschlag des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege. Etliche Gebäude auf dem riesigen Gelände in Sendling stehen bereits unter Denkmalschutz: die Halle 1 der vierzügigen Großmarkthalle, der Verwaltungstrakt, die ehemalige Post, die Gaststätte mit dem Kiosk, die Kontorhäuser 1 und 2 und die Kartoffelhalle. Als Ensemble stehen künftig auch die drei anderen parallelen Haupthallen, die Werkstätten und die Sortieranlage vor dem Tor zum Großmarkt an der Thalkirchner Straße unter Schutz.

Wie die Gebäude künftig genutzt werden und wie sich der Denkmalschutz auf künftige Veränderungen auf dem Großmarkt-Areal auswirkt, ist völlig offen. Der Großmarkt, noch verteilt auf mehrere Häuser, würde gerne in den kommenden fünf Jahren einen Großteil des bisherigen Geländes freigeben und hinter der Alten Thalkirchner Straße auf der Isarseite nahe beim Heizkraftwerk Süd in einen großen Neubau zusammenziehen. Auf den Neubau habe der Ensembleschutz keine Auswirkungen, hieß es im Kommunalreferat. Zur Gestaltung des frei werdenden Geländes gibt es noch keine Auskünfte. Im Stadtrat wurde vor einem Jahr vereinbart, dort vorwiegend sozialen Wohnungsbau zu errichten - entweder über städtische Wohnungsbaugesellschaften oder durch Verkauf an private Investoren, die einen festgelegten Anteil geförderter Wohnungen errichten.

Fragen, inwieweit der Ensembleschutz Pläne für das frei werdende Areal unterstützt, einschränkt oder gar ausschließt, kann das Planungsreferat noch nicht beantworten. Die Bearbeitung habe "noch keinen spruchreifen Stand erreicht", so Pressesprecher Ingo Trömer. Das Referat arbeite an einem Strukturkonzept, bis Herbst solle es vorliegen, hieß es dazu im Referat für Stadtplanung und Bauordnung. Ziel sei, die Flächen- und Nutzungspotenziale auf dem Gelände der Großmarkthalle darzustellen - mögliche Gewerbebereiche, aber auch Flächen für Wohnungsbau und die dazugehörige Infrastruktur und Grün- und Freiflächen.

Die Bürgerinitiative "Lebendige Sortieranlage Sendling" hat nach der Entscheidung der Denkmalschützer Grund zu feiern. "Großartig", sagt eine der Sprecherinnen Angelika Zwingel. Es sei sinnvoll für das ganze Viertel, dass auch die Sortieranlage als Teil des schützenswerten Ensembles gelte und deshalb nicht abgerissen werden könne. Für die Initiative ist der Denkmalschutz allerdings nur ein erster Schritt. Die Sortieranlage war früher mehr als heute ein Treffpunkt und soll dies nach Meinung vieler Sendlinger auch wieder werden. Zwar seien die zur Verfügung stehenden Räume auf der Vorderseite nun wieder alle vermietet, doch nicht alle würden bespielt, sagt Angelika Zwingel. Auch sei die Initiative angetreten, um eine gemeinwohlorientierte Nutzung der Sortieranlage zu fördern - zumindest müsse darüber auch auf städtischer Seite nachgedacht werden.

Die Volkshochschule hatte zunächst eine spontane Podiumsdiskussion zum Weiterbestehen der Sortieranlage in der kommenden Woche angesetzt. Allerdings hatten sowohl Kommunalreferent Axel Markwardt als auch Markthallen-Chef Boris Schwartz schon für andere Veranstaltungen geplant und somit keine Termine mehr frei. Die Podiumsdiskussion soll deshalb zu einem späteren Zeitpunkt, wahrscheinlich im Herbst, stattfinden.

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege begründet den Denkmalschutz damit, dass der Großmarkt wie kaum ein anderer Gebäudekomplex den fortschreitenden Urbanisierungsprozess vom späten 19. Jahrhundert bis zur Nachkriegszeit in München widerspiegle. Im Ensemble gilt: Alle hineinwirkenden Bestandteile - Fassaden, Dachflächen, nicht als Einzeldenkmal geschützte Gebäude - stehen unter Schutz. Das Ensemble insgesamt ist ein Denkmal.

© SZ vom 21.04.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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